Pressemeldung für den Bereich Vechta
(ots) - Vechta - schwere räuberische Erpressung
Am 10. Februar 2019 war ein 16-jähriger Lohner gegen 17.58 Uhr
fußläufig mit zwei Bekannten, einem 17-jährigen Vechtaer und einem
16-jährigen Lohner, im Zitadellenpark unterwegs. Hier wurde der
erstgenannte 16-Jährige von zwei bis dahin unbekannten männlichen
Personen geschlagen und getreten. Ein dritter Unbekannter beobachtete
das Szenario. Die Unbekannten forderten unter Vorhalt eines Messers
Bargeld von dem 16-Jährigen, dessen Bekannten inzwischen die Flucht
ergriffen hatten. Der Lohner händigte seine Geldbörse an die
Unbekannten aus, worauf diese von ihm abließen. Auf Grund einer sehr
guten Personenbeschreibung konnten im Rahmen einer sofort
eingeleiteten Fahndung konnten wenig später drei Tatverdächtige im
Alter von 18 bis 20 Jahren, die alle in Vechta wohnhaft sind,
angetroffen werden. Bei der körperlichen Durchsuchung, die auf
Anordnung der Staatsanwaltschaft Oldenburg durchgeführt wurde, wurden
bei dem 19-Jährigen Betäubungsmittel sichergestellt. Gegen die drei
Tatverdächtigen wurden Strafverfahren eingeleitet. Sie wurden nach
Abschluss der polizeilichen Maßnahmen inzwischen wieder entlassen, da
keine Haftgründe vorlagen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Maren Otten
Telefon: (04471) 1860-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.02.2019 - 12:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2075056
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-CLP
Stadt:
Cloppenburg/Vechta
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pressemeldung für den Bereich Vechta"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).