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Schwerverletzt nach Ausweichmanöver wegen Rehen - Velbert - 1902088

ID: 2077184

(ots) -
Am späten Mittwochabend des 13.02.2019, gegen 20.40 Uhr, befuhr
ein 28-jähriger Mann aus Velbert, mit einem schwarzen PKW Mercedes
E220, die Nierenhofer Straße (L427) im Velberter Ortsbereich
Nierenhof, aus Richtung Steinbrink und Bonsfelder Straße kommend,
bergauf in Fahrtrichtung Velbert-Mitte. In Höhe Hausnummer 243 musste
er nach eigenen Angaben drei Rehen ausweichen, welche plötzlich aus
der Dunkelheit auftauchten und die Fahrbahn überquerten. Bei einem
Ausweichmanöver verlor der 28-Jährige auf feuchter Fahrbahn die
Kontrolle über den Mercedes. Der Wagen schleuderte und kam nach
rechts von der Fahrbahn ab. Auf dem Grünstreifen neben der Straße
kollidierte der PKW frontal mit einem großen Findling. Dabei war die
Wucht des Aufpralls so groß, dass der Wagen erst noch um 180 Grad
herumschleuderte, bevor er endgültig zum Stillstand kam.

Durch den rasanten Schleudervorgang zog sich der 28-jährige
Mercedes-Fahrer so schwere Verletzungen zu, dass er mit einem
angeforderten Rettungswagen in ein örtliches Klinikum gebracht werden
musste, wo er zur stationären ärztlichen Behandlung vorsorglich
verblieb. Am Mercedes, dessen Fahrzeugfront komplett zerstört wurde,
sowie am Findling und an der Wiese neben der Straße, entstand ein
geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von mindestens 10.000,- Euro.
Der nicht mehr fahrbereite Unfallwagen wurde von einem angeforderten
Unternehmen geborgen und abgeschleppt.

Von den Rehen gab es bei der polizeilichen Unfallaufnahme keine
Spur. Sie blieben offensichtlich unverletzt.

Im Zusammenhang mit Wildunfällen geben Polizei und nationale
Autoclubs immer wieder nachfolgende Tipps an Kraftfahrer:

- Wenn ein Zusammenstoß unvermeidbar scheint auf keinen Fall
ausweichen. Die Gefahren für Sie selbst (z.B. durch Baumaufprall) und




den Gegenverkehr oder nachfolgenden Verkehr sind bei Ausweichmanövern
in der Regel gefährlicher als der Zusammenstoß mit dem Wild.

-Bremsen Sie möglichst stark ab und halten Sie das Lenkrad gut
fest.

-Schalten Sie nach einem Zusammenstoß die Warnblinkanlage ein und
sichern Sie die Unfallstelle ab. Das gilt auch für den Fall, wenn das
Tier verletzt geflüchtet ist. Ganz wichtig: Bewahren Sie Ruhe!

-Informieren Sie die Polizei unter der Rufnummer 110 und geben
Sie Ihren genauen Standort durch. Sind Personen verletzt, geben Sie
das beim Notruf unbedingt sofort an, damit auch Rettungskräfte
entsandt werden können.

-Das tote Tier an den Randstreifen ziehen, damit keine
Folgeunfälle passieren. Wegen eventueller Tollwutgefahr aber nicht
mit bloßen Händen anfassen (Handschuhe!). Verletzte Tiere nicht
anfassen, da sie sich wehren könnten. Warten Sie am Unfallort, bis
die Polizei oder der Jäger da sind.

Übrigens, was viele nicht wissen:

-Der Schaden am Fahrzeug kann in der Regel über eine vorhandene
Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden.

-Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht entfernt werden.
Wer dies tut, riskiert eine Anzeige wegen Wilderei. Dasselbe gilt
auch für die Mitnahme verendeter Tiere für den eigenen Verzehr. Das
darf nur der Jagdpächter.




Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

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Datum: 14.02.2019 - 08:27 Uhr
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