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Zusammenschluss der Gemeinden Grabow-Below, Massow, Wredenhagen und Zepkow:/

Innenministerium genehmigt Gemeindenamen "Eldetal"

ID: 2078048

(ots) - Die Gemeinden Grabow-Below, Massow, Wredenhagen
und Zepkow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) haben einen
Gebietsänderungsvertrag geschlossen. Sie werden sich zum Tag der
Kommunalwahlen am 26.05.2019 als Rechtssubjekte auflösen und zu einer
neuen Gemeinde mit dem Namen "Eldetal" zusammenschließen. Gemäß
Kommunalverfassung M-V hat das Ministerium für Inneres und Europa den
neuen Gemeindenamen zu genehmigen.

Innenminister Caffier lobte die Gemeinden und die verantwortliche
Koordinierungsstelle des Landkreises für den gelungenen Prozess. "Sie
haben die Chancen erkannt. Das Beispiel zeigt, dass alle von einem
solchen Schritt profitieren können, wenn man sachorientiert
miteinander verhandelt und die Bürgerinnen und Bürger mitnimmt." Er
hoffe, dass bis zur Kommunalwahl 2019 noch weitere Gemeinden diesen
Weg beschreiten und die vom Land bereitgestellten Prämien für
sinnvolle kommunale Maßnahmen nutzen. Die Landesregierung will mit
dem Gemeinde-Leitbildgesetz zukunftsfähige Gemeindestrukturen auf der
Basis freiwilliger Entscheidungen der Kommunen anregen und
unterstützen. Für solche Gemeindefusionen gibt es finanzielle Anreize
auf der Grundlage einer Fusionsverordnung des Ministeriums für
Inneres und Europa. Um eine stärkere Anreizwirkung zu schaffen und
die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zweckentsprechend zu
nutzen, wurden die Fusionszuweisungen im April 2018 Jahres spürbar
angehoben. Kernpunkt der geltenden Fusionsverordnung sind finanzielle
Anreize für freiwillige Gemeindefusionen auf zwei Wegen:

Es werden zum einen Fusionsprämien für jede durch Fusion per Saldo
wegfallende Gemeinde gewährt. Das sind standardmäßig 400.000 Euro.
Für wegfallende Gemeinden des Nahbereichs eines an der Fusion
beteiligten zentralen Ortes im Ländlichen Gestaltungs-Raum sind es
sogar 600.000 Euro.





Darüber hinaus werden Konsolidierungszuweisungen gezahlt - und
zwar in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro für jede an der Fusion beteiligte
Gemeinde mit einem Defizit im Finanzhaushalt zum Stand 31. Dezember
2015.

Bis 2019 stehen für Fusionszuweisungen und für
Konsolidierungszuweisungen jeweils ca. 40 Mio. Euro zur Verfügung.

Weiterhin räumt das Innenministerium den Gemeinden für die Vorlage
des ausgehandelten Gebietsänderungsvertrages mehr zeitlichen
Spielraum ein. Der Vertrag kann noch bis März 2019 vorgelegt werden.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 15.02.2019 - 10:04 Uhr
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