Verkehrsunfallflucht
(ots) - Kalefeld, B 445, Kreuzung Kalefeld/
Dögerode. Am 20.02.2019, gegen 19:10 Uhr, kam es zu einer
Verkehrsunfallflucht in dem Kreuzungsbereich der zweiten Einfahrt in
Richtung Kalefeld. Der Geschädigte befand sich mit seinem Pkw, grauer
VW Tiguan, auf dem dortigen Linksabbiegerstreifen aus Richtung Echte
kommend und wollte in den Birkenweg einbiegen. Der bislang unbekannte
Fahrzeugführer bog mit seinem Pkw, vermutl. dunkelblauer Golf Plus,
nach links von dem Birkenweg auf die B 445 in Richtung Bad
Gandersheim. Beim Einbiegevorgang touchierte dieser den VW Tiguan
hinten links am Kotflügel. Der Unfallverursacher habe anschließend
noch kurz am rechten Fahrbahnrand gehalten, dann aber seine Fahrt in
Richtung Bad Gandersheim fortgesetzt und entfernte sich somit
unerlaubt vom Unfallort. Der Schaden am Pkw des Geschädigten beläuft
sich auf ca. 3.000 EUR. Das Polizeikommissariat Bad Gandersheim
ermittelt wegen einer Verkehrsunfallflucht. Zeugen des Vorfalls
werden gebeten, sich in dem Polizeikommissariat Bad Gandersheim zu
melden. Tel.: 05382/919200.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Northeim
Polizeikommissariat Bad Gandersheim
Pressestelle
Telefon: 05382/91920 0
Fax: 05382/91920 150
E-Mail: pressestelle(at)pi-nom.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_northeim/
Original-Content von: Polizeiinspektion Northeim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.02.2019 - 03:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2080071
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NOM
Stadt:
Bad Gandersheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verkehrsunfallflucht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Northeim (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).