Bargeldspürhündin "Aki" findet 10.775,- Euro bei Reisendem
(ots) -
Am 24. Januar kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamtes
Frankfurt am Main Reisen-de, die auf ihren Abflug nach China
warteten. Mit dabei war auch Bargeldspürhündin "Aki". Beim Absuchen
der Passagiere zeigte sie plötzlich Interesse an der Umhängetasche
eines allein reisenden Mannes. Sie setze sich vor den Mann und zeigte
mit ihrer Nase auf das Gepäckstück. Die Beamtinnen und Beamten ließen
sich die Tasche öffnen und stellten darin einige Euro-scheine fest.
"Insgesamt wurden 10.775,- Euro bei dem Reisenden festgestellt. Bei
der Ausreise nach China hätte er diesen Betrag bei uns anmelden
müssen. Die Anmeldepflicht gilt ab einem Betrag von 10.000,- Euro.
"Aki" hat hier ihre feine Nase mal wieder unter Beweis gestellt", so
Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am
Main.
Zusatzinformation: Europaweit sind Drittlandsreisende
verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in
die bzw. aus der Europäischen Union anzumelden. In 2017 meldeten beim
Hauptzollamt Frankfurt am Main in 5.220 Fällen Reisende ihre
Barmittel mit rund 208 Millio-nen Euro legal an. 1.529 Mal wurden
Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt, mit rund 29 Millionen
Euro. In 90 Fällen wurde ein Clearingverfahren eingeleitet.
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem audit "berufund-familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an.
Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
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Datum: 22.02.2019 - 09:56 Uhr
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