Betrunkene Autofahrerin in Groß Klein gestoppt
(ots) - Offenbar völlig die Orientierung verloren hatte
eine 51-Jährige, die in der letzten Nacht ihren Pkw auf einem
Parkplatz abstellen wollte. Das gelang ihr letztendlich nur quer zu
eigentlich vorgeschriebenen Parkrichtung auf einem Grünstreifen
mittig des Platzes. Anwohner, die das ungewöhnliche Einparkmanöver
beobachtete hatten, informierten die Polizei.
Der Vorfall ereignete sich gegen Mitternacht im Stadtteil Groß
Klein. Bei Eintreffen des Streifenwagens versuchte die Frau noch
immer ihren BMW rückwärts von der Grünfläche zu fahren, was aber
misslang. Der Aufforderung auszusteigen wollte die Fahrerin zwar
umgehend nachkommen, brauchte aber mehrere Versuche dafür. Der
Verdacht einer Alkoholfahrt wurde anschließend durch das Ergebnis
des Atemalkoholtests (2,17 Promille) untermauert.
Die Rostockerin musste sich einer Blutprobenentnahme unterziehen,
ihr Führerschein wurde sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren
wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Rückfragen zu den Bürozeiten:
Polizeiinspektion Rostock
Pressestelle
Yvonne Hanske
18057 Rostock
Ulmenstr. 54
Telefon: 0381/4916-3041
E-Mail: pressestelle-pi.rostock(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Interesse an Informationen und Tipps in Echtzeit?
www.twitter.com/polizei_rostock
https://www.facebook.com/Polizei.HRO.LRO
Original-Content von: Polizeiinspektion Rostock, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.02.2019 - 12:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2081274
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HRO
Stadt:
Rostock
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Betrunkene Autofahrerin in Groß Klein gestoppt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Rostock (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).