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Schüler mit einem Hoverboard unterwegs

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(ots) - Am 24.02.2019, gegen 08.50 Uhr, fiel in Bad Ems,
Bereich Römerstraße / Grabenstraße ein Schüler auf, der mit einem
sogenannten "Hoverboard" fuhr. Er wurde angehalten, die Weiterfahrt
untersagt und das Hoverboard sichergestellt. In dieser Sache werden
nun mehrere Strafanzeigen vorgelegt.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei besonders darauf hin,
dass es sich bei Hoverboards nicht um Spielzeuge handelt. Werden
diese im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, gelten die Vorschriften
für ein mehrspuriges Kraftfahrzeug. Der Fahrer des Hoverboards muss
im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein, sein Fahrzeug
unterliegt dem Pflichtversicherungsgesetz und es muss eine
Betriebserlaubnis erteilt sein.

Eltern, die ihre Kinder mit einem Hoverboard außerhalb ihres
Privatgrundstücks fahren lassen, müssen mit Strafanzeigen wegen des
Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz rechnen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Bad Ems

Telefon: 02603-970-0
www.polizei.rlp.de/pd.montabaur

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Datum: 24.02.2019 - 12:20 Uhr
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