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Rheinisch-Bergischer Kreis - Karneval und Anscheinswaffen - zwei Dinge, die sich ausschließen

ID: 2083894

(ots) -
Die Zeit des Straßenkarnevals steht unmittelbar bevor. Anlass für
die Polizei, auf ein paar "Spielregeln" hinzuweisen.

Wir als Polizei möchten, dass alle Jecken im Kreis fröhlich und
ausgelassen den Karneval feiern. Und natürlich gehört zu einem
Cowboy-Kostüm bei den Kindern auch die Spielzeugpistole.

Unsere Aufforderung richtet sich an die jugendlichen und
erwachsenen Besucher von Karnevalsveranstaltungen: Verzichten Sie bei
der Wahl Ihrer Kostüme auf Vermummungen und vor allem auf das Tragen
von Waffen bzw. Anscheinswaffen. Nicht nur, dass Familien mit Kindern
verängstigt und verunsichert werden. Auch die Einsatzkräfte sind
gerade an den tollen Tagen hochsensibel und möchten keine
Irritationen erleben.

Anscheinswaffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet
werden. Daher wird die Polizei konsequent einschreiten. Neben
Sicherstellungen müssen Sie auch mit Bußgeldverfahren rechnen. (rb)




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de

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Datum: 26.02.2019 - 15:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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