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Osnabrück - Ossensamstag und drumherum

ID: 2085000

(ots) - Die tollen Tage stehen ins Haus. Nicht nur in
den bundesdeutschen Hochburgen, auch in Stadt und Landkreis
Osnabrück wird gefeiert, was die Tradition hergibt. Doch trotz aller
Karneval-Verrücktheit ist nicht jeder Spaß erlaubt.

Verbotene Kostüme? Ein Gesetz, das bestimmte Kostüme explizit
verbietet, gibt es nicht. Dennoch gilt auch im Karneval eine
Ausnahme: Echte Dienstkleidung von Polizisten darf wegen der
Verwechselungsgefahr nicht getragen werden. Ebenso verboten sind
sämtliche verfassungsfeindliche Symbole und volksverhetzende Kostüme.
Wer als Adolf Hitler geht, macht sich also strafbar. Zu den
verbotenen Zeichen zählen unter anderem solche der Nazis oder des
Ku-Klux-Klan und sämtliche Abkürzungen dafür. Kostümiert Auto fahren
ist übrigens nicht grundsätzlich verboten. Allerdings darf die
Verkleidung weder Sicht noch Gehör beeinträchtigen. Wer maskiert
einen Unfall baut, wird in der Regel sowohl vom Staat, als auch von
Versicherungen zur Kasse gebeten.

Dies bitte nicht! Die Polizei warnt in Zeiten von
Terrorismusgefahr vor Verkleidungen als Terrorist oder ähnlichen
Maskierungen. Verboten sind sie nicht, allerdings können auch sie zu
Verwechselungen und Angst unter den Mitfeiernden führen. Sämtliche
Wasserpistolen und ähnlich deutlich nicht als echte Waffen erkennbare
Spielzeuge sind erlaubt. Ausdrücklich verboten - per Gesetz, also
nicht nur im Karneval - sind sogenannte Anscheinswaffen. Also Waffen,
die ihren echten Vorbildern täuschend ähnlich sehen. Dazu zählen auch
unbrauchbar gemachte echte Schusswaffen. Wer dennoch solche Waffen
mitbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro
bestraft werden kann. Die Polizei Osnabrück weist darauf hin, dass
selbstverständlich auch das Mitbringen echter Waffen verboten ist!
Und zwar auch, wenn der Besitzer im Besitz des kleinen Waffenscheins




ist. Ebenso untersagt ist das Mitbringen von Reizgas.

Besser nicht! Autofahren, wenn man Alkohol getrunken hat, passt
gar nicht zusammen (ab einem Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille
wird's spätestens strafbar, vorher ist es nur fahrlässig)! Die
Polizei wird auch während der Karnevalstage Kontrollen durchführen.

Die Polizei Osnabrück teilt mit, dass sie den Einsatz
"Ossensamstag" live per twitter begleiten wird. Demzufolge heißt es
am Samstag: "Folgt uns auf Twitter (at)Polizei_OS oder dem #osnahelau
!" Was bedeutet eigentlich der Einsatz "Ossensamstag" für die
Polizei, mit wem arbeitet sie zusammen, wer unterstützt, wer ist auch
dabei und mit welchen Ereignissen müssen sich die Beamten und
Beamtinnen beschäftigen? Mit diesem Angebot soll der direkte
Austausch die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Polizei und
den Bürgerinnen und Bürgern fördern. Mit dem Echtzeitmedium Twitter
kann die Polizei verstärkt Informationen schnell, gezielt und direkt
an die Bevölkerung weitergeben. Die Polizei Osnabrück erhofft sich
eine effektivere Kommunikation, sowie einen höheren Verbreitungsgrad
und mehr Transparenz von polizeilichen Informationen und
polizeilichem Handeln.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Anke Hamker
Telefon: 0541/327-2072
E-Mail: pressestelle(at)pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Osnabrück, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 28.02.2019 - 10:00 Uhr
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