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Sicherheitsalarm am Flughafen Düsseldorf

Bundespolizei räumt vorsorglich Terminal

ID: 2086197

(ots) - Heute Morgen kam es gegen 07:00 Uhr am
Flughafen Düsseldorf zu einem unkontrollierten Betreten des
Sicherheitsbereiches im Terminal B. Personen gelangten durch das
Betätigen eines Nottasters an einer Notein- bzw. ausgangstür in den
Sicherheitsbereich. Hierdurch wurde Sicherheitsalarm ausgelöst und
die Bundespolizei musste in der Folge das Terminal räumen.

Die Sicherheit für den Luftverkehr hat stets höchste Priorität und
da die insgesamt drei Personen nunmehr unkontrolliert den
Sicherheitsbereich betreten hatten, mussten die Terminals A, B und C
zunächst geräumt und anschließend nach etwaigen gefährlichen
Gegenständen abgesucht werden.

Alle Passagiere begaben sich in den öffentlichen Bereich.
Ankommende Passagiere konnten zunächst die Flugzeuge nicht verlassen
und blieben an Bord. Die Reisenden vor Ort verhielten sich sehr
kooperativ. Die Absuche nach Personen und gefährlichen Gegenständen
wurde durch die Bundespolizei und mit Hilfe von Suchhunden
durchgeführt. Im Rahmen dieser Durchsuchungsmaßnahmen waren auch
Kräfte der Landespolizei NRW und des Zolls eingebunden. Die Räumungen
der Bereiche verliefen zügig, so dass eine Gefährdung zeitnah
ausgeschlossen werden konnte. Nach der Durchsuchung der Terminals,
sowie der Freigabe konnte der Betrieb um 08:25 Uhr bereits im
Flugsteig A und C wieder freigegeben werden. Gegen 9:00 Uhr konnten
die Passagiere auch zur Luftsicherheitskontrolle des Flugsteiges B
benutzen.

Zwei der drei Personen konnten bisher identifiziert werden und
werden aktuell vernommen. Es handelt sich um einen 22-jährigen
Deutschen mit Reiseziel Schweiz und einen 52-jährigen Griechen, der
nach Griechenland ausreisen wollte. Auch wenn die Vernehmung der
Personen noch andauern, schließt die Bundespolizei einen etwaigen
terroristischen Hintergrund aus.





Die Bundespolizei ermittelt wegen des Missbrauches von Notrufen
und Beeinträchtigung von Nothilfemitteln. Neben den Strafverfahren
erwartet die Männer ggf. nicht unerhebliche Schadensersatzansprüche.

Die Bundespolizei bedauert die Unannehmlichkeiten für die
Reisenden, aber die polizeilichen Maßnahmen waren mit Blick auf die
Sicherheit des Luftverkehrs unumgänglich.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 01.03.2019 - 13:53 Uhr
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