Auch an Fasching gilt das Waffengesetz!
(ots) - Ein 16Jähriger schoss am Freitagmittag mit
einer Schreckschusspistole aus dem Dachfenster in die Luft und
versetzte die Nachbarschaft in Angst und Schrecken und die Polizei in
Alarmbereitschaft. Der Umgang mit einer Schreckschusswaffe ist erst
ab 18 Jahren gestattet. Außerdem hat der Berechtigte Vorkehrungen zu
treffen, u.a. um zu verhindern, dass Dritte die Waffe unbefugt an
sich nehmen. Auf den Schützen und den Eigentümer kommen nun
Ordnungswidrigkeitsverfahren zu.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Lauterecken
Telefon: 06382 9110
PILauterecken(at)Polizei.RLP.de
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Datum: 01.03.2019 - 15:57 Uhr
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