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Mehrere Autofahrer hochprozentig unterwegs

ID: 2087799

(ots) - Am 01. März, gg. 21:45 Uhr, erhielt die Polizei in
Grevesmühlen einen Hinweis auf einen alkoholisierten Fahrer eines
Kleintransporters. Dieser soll nach Zeugenangaben ohne Licht
plötzlich von einem Grundstück in Kalkhorst auf die Straße gefahren
sein. Der Fahrer eines vorbeikommenden Pkw habe einen Unfall nur
durch eine Vollbremsung vermeiden können. Kurze Zeit später stellten
Polizeibeamte den Transporter in der Nähe fest und hielten ihn an.
Der augenscheinlich alkoholisierte Fahrer wies bei einem folgenden
Atemalkoholtest einen Wert von 2,06 Promille auf. Die Beamten
geleiteten den 40-Jährigen, der nicht mehr im Stande war eigenständig
zu gehen, zu ihrem Streifenwagen und führten ihn einer
Blutprobenentnahme zu. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen
Verkehrsgefährdung eingeleitet und sein Führerschein sichergestellt.

Nur eine Stunde später kontrollierte die Polizei in Wismar einen
36-jährigen Lkw-Fahrer mit 3,18 Promille auf dem Schiffbauerdamm. Die
Beamten ordneten eine Blutprobe an und stellten Fahrzeugschlüssel
sowie Führerschein des Mannes sicher. Gegen den Ukrainer wurde ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung
einbehalten.

Am 02. März, 13:10 Uhr, wurde die Polizei über einen
Kleintransporter, der in der Ortslage von Kneese von der Straße abkam
und mit einem Straßenbaum kollidierte, informiert. Als die Beamten
vor Ort erschienen, hatte der Fahrer bereits das Weite gesucht. Sich
anschließende Ermittlungen führten die Beamten zu einem 64-jährigen
Tatverdächtigen, der einem Atemalkohol in Höhe von 1,67 Promille
aufwies. Die Polizisten ordneten eine Blutprobe an, beschlagnahmten
den Führerschein und erstatteten eine Anzeige wegen Unfallflucht und
Straßenverkehrsgefährdung.

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Stadtgebiet Neukloster




stellte eine Streifenwagenbesatzung des Polizeihauptrevieres Wismar
in den frühen Morgenstunden des 03. März einen 21-Jährigen mit einem
Atemalkohol von 1,1 Promille. Es folgten die Sicherstellung seines
Führerscheins, die Durchführung einer Blutprobeentnahme und die
Einleitung eines Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Ein eben solches Ermittlungsverfahren erwartet einen Radfahrer, der
ebenfalls am Nachmittag des 03. März mit 2,05 Promille in der
Wismarer Altstadt fuhr. Auch in diesem Fall ordneten die Beamten eine
Blutprobe an und untersagten die Weiterfahrt.




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Datum: 04.03.2019 - 14:49 Uhr
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