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Autobahnpolizei Ahlhorn: Kontrolle eines Fahrzeugs auf der B75 im Bereich der Stadt Delmenhorst +++ Konsequenzen nicht nur für den Fahrzeugführer

ID: 2088125

(ots) - Mehrere Konsequenzen hatte die Kontrolle eines
Fahrzeugs, das Beamten der Autobahnpolizei Ahlhorn am Montag, 04.
März 2019, 21:30 Uhr, auf der B75 im Bereich der Stadt Delmenhorst
aufgefallen war.

Der BMW war mit nur einem Insassen besetzt und auf der B75
zwischen dem Dreieck Delmenhorst und der der Anschlussstelle Huchting
unterwegs. Die Beamten entschlossen sich zur Kontrolle, die auf dem
Gelände einer Tankstelle durchgeführt wurde.

Der Fahrzeugführer, ein 34-jähriger Bremer, händigte den Beamten
dabei Ausweisdokumente und die Zulassungsbescheinigung des Pkws aus.
Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass gegen den Mann eine
Fahrerlaubnissperre bestand und er somit nicht zum Führen von
Kraftfahrzeugen berechtigt war.

Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt
untersagt.

Um trotzdem nach Hause zu kommen, verständigte der 34-Jährige
einen Bekannten, der zum Tankstellen-Gelände gebracht wurde. Bevor
der Bekannte die Fahrt mit dem BMW fortsetzen durfte, sollte er einen
Führerschein vorweisen. Das konnte der 24-jährige Bremer nicht. Die
Überprüfung ergab stattdessen, dass gegen ihn Haftbefehle vorlagen.

Er hat unter anderem wegen des Handels mit Betäubungsmitteln und
begangener Wohnungseinbrüche eine Haftstrafe von über zwei Jahren
abzusitzen. Der Haftbefehl wurde nach Rücksprache mit der
ausschreibenden Behörde vollstreckt. Der 24-Jährige wurde am
Dienstag, 05. März 2019, gegen 01 Uhr, in eine Justizvollzugsanstalt
gebracht.




Fragen bitte an Albert Seegers
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de

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Datum: 05.03.2019 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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