Nienburg-Pferd und Reiterin bei Verkehrsunfall verletzt - Verursacherüberholte zu dicht
(ots) -
(BER)Am Freitagnachmittag, 01.03.2019, gegen 16.00 Uhr, kehrten
zwei Reiterinnen mit ihren Tieren von einem Ausritt aus Langendamm
zurück zu ihrem Stall "Am Fasanenweg". In Höhe des Bahnüberganges
"Führser Busch" wollten sie hintereinander die Bahngleise überqueren,
als sie von hinten durch den Fahrer eines Pkw mit Anhänger überholt
wurden. Der Fahrer des Gespanns fuhr mit sehr hoher Geschwindigkeit
und hielt vermutlich aufgrund des starken Gegenverkehrs dermaßen
geringen Abstand zu den Tieren, dass das vordere Pferd erschrak,
scheute und in der Folge stürzte, wobei es die Reiterin mit sich zog.
Die Reiterin des Pferdes zog sich dabei eine Verletzung des
Sprunggelenkes zu. Die 10 - jährige Stute namens "Dörchen" verletzte
sich gleich an drei Fußgelenken und kann vorläufig nicht geritten
werden. Der Verursacher war nach Angaben der Reiterinnen zunächst
weitergefahren, hatte sich dann jedoch besonnen und war
zurückgekehrt. Nach kurzer Nachfrage nach dem Befinden hatte der Mann
dann seinen Weg fortgesetzt, ohne Personalien zu hinterlassen. "Wir
möchten diesen Vorfall zum Anlass nehmen und ganz besonders auf das
richtige Verhalten beim Vorbeifahren oder Überholen von Tieren im
Straßenverkehr hinweisen," weist Pressesprecher Axel Bergmann von der
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg auf die Besonderheiten hin.
"Grundsätzlich gelten dieselben Regeln, wie beim Überholen von
Fahrradfahrern, nämlich so großen Seitenabstand halten, dass der
Überholte nicht behindert oder sogar gefährdet wird. Beim Überholen
von Tieren, ganz besonders von Pferden, sollte der Kraftfahrer
zusätzlich bedenken, dass ein Tier erschrecken und Scheuen kann - so
am vergangenen Freitag geschehen," bittet der Polizeisprecher. "In
den Stadtrandbereichen von Nienburg sind häufig Reiterinnen und
Reiter unterwegs und die Polizei bittet um ganz besondere
Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Das bedeutet konkret, nur mit
großem Seitenabstand und möglichst verminderter Geschwindigkeit
vorbeifahren. Notfalls muss der Kraftfahrer warten, bis er gefahrlos
überholen kann," lautet sein Appell.
Rückfragen bitte an:
Axel Bergmann
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
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Datum: 05.03.2019 - 11:56 Uhr
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