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Besonderer Trick des Schwarzarbeiters

ID: 2088899

(ots) -
Anlässlich einer Durchsuchungsmaßnahme gegen den Arbeitgeber des
Beschuldigten wurden Beamte des Hauptzollamts Osnabrück auf einen
geringfügig Beschäftigten LKW Fahrer aufmerksam. Dieser bezog eine
Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit. Bei der Auslesung des
Tachografen des LKWs, konnte festgestellt werden, dass der
Beschuldigte nicht nur seine Fahrerkarte nutzte, sondern auch die
seines Vaters. Im Rahmen der Ermittlungen wurde später festgestellt,
dass der Vater bereits seit ein paar Jahren verstorbenen war. Durch
diesen besonderen Trick sollten Lenkzeitüberschreitungen vermieden
werden.

Um sein reales Einkommen zu verschleiern, wurden die
Arbeitsstunden aus der Tätigkeit als LKW Fahrer auf verschiedene
Personen des nahen Umfelds des Rentners aufgeteilt. Wie die Zöllner
ermittelten, hatte der Beschuldigte gleich mehrere Einkommensquellen.
Neben der Tätigkeit als LKW Fahrer konnte zudem festgestellt werden,
dass er mit seinem Privat PKW ohne Gewerbeanmeldung Taxifahrten
durchführte. Die daraus erzielten Einnahmen wurden den Finanzbehörden
nicht mitgeteilt.

Die Auswertung der Unterlagen durch das Finanzamt ergab, dass
durch den Beschuldigten für den Zeitraum von 2009 bis 2016 ca. 90.000
Euro Einkommenssteuer und Zinsen nachzuzahlen sind. Dieses gesonderte
Verfahren wurde gegen Geldauflage von 40.000 Euro eingestellt. Weiter
wurde durch die Deutsche Rentenversicherung ein
Sozialversicherungsschaden von ungefähr 46.000 Euro für den Zeitraum
von 2010 bis 2017 ermittelt. Der Beschuldigte wurde zu einer
Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

"Alle relevanten Änderungen in den Verhältnissen, die für die
Feststellung der Höhe und den Erhalt von einer Rente wegen
Erwerbsminderung erforderlich sind, hätten der Deutschen
Rentenversicherung mitgeteilt werden müssen.", so der Pressesprecher




des Hauptzollamts Osnabrück, Thomas Schmidt.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Thomas Schmidt
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 06.03.2019 - 09:01 Uhr
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