Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Essen und des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen zum Tötungsdelikt vom 12.10.2018 in Gelsenkirchen-Rotthausen
(ots) - Im Rahmend es Ermittlungsverfahrens zu dem
Tötungsdelikt vom 12.10.2018, im Ortsteil Rotthausen, (s. hierzu
Bericht vom 13.10.2018:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/4086839) beantragte
die Staatsanwaltschaft Essen beim zuständigen Amtsgericht
Dursuchungsbeschlüsse und Untersuchungshaftbefehle. Auf Grundlage
dieser Beschlüsse durchsuchte die Gelsenkirchener Polizei in den
frühen Morgenstunden des heutigen Tages insgesamt 6 Wohnungen in
Dortmund, Essen und Herne. In den Durchsuchungsobjekten nahmen die
Einsatzkräfte der Polizei aufgrund der Haftbefehle vier männliche
Tatverdächtige im Alter von 23, 24, 25 und 26 Jahren fest. Darüber
hinaus stellten die Durchsuchungskräfte in den Wohnungen zahlreiche
Datenträger sicher. Die Ermittlungen von Polizei und
Staatsanwaltschaft dauern an.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Torsten Sziesze
Telefon: 0209 / 365 2010
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
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Datum: 07.03.2019 - 07:23 Uhr
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