Erstens kommt es anders, und zweitens als "Mann" denkt - Bundespolizisten vollstrecken Haftbefehl bei polizeilicher Vernehmung.
(ots) - Am 06.03.2019 erschien ein 54-jährige Deutscher
auf Vorladung der Bundespolizei Bielefeld, zu seiner polizeilichen
Vernehmung.
Der Tatvorwurf lautete: Schwarzfahren!
Der 54-Jährigen wurde beschuldigt im Jahre 2017 auf der Zugfahrt
von Hannover nach Braunschweig das Fahrtgeld von 17,50EUR nicht
bezahlt zu haben. Aufgrund langwieriger Ermittlungen zum
Aufenthaltsort des Beschuldigten erfolgte erst jetzt die polizeiliche
Vernehmung zum Tatvorwurf.
Als die Bundespolizisten die Personaldaten des vorgeladenen
54-Jährigen überprüften, stellte sich heraus, dass der Mann von der
Staatsanwaltschaft Essen mit Haftbefehl seit dem 20.02.2019 ebenfalls
wegen Erschleichen von Leistungen in 2 Fällen gesucht wurde.
Das Amtsgericht Dorsten hatte den Gesuchten zu 600EUR oder 60 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt.
Darüber hinaus hatte die Staatsanwaltschaft Verden wegen
Trunkenheit im Straßenverkehr und ebenfalls wegen Erschleichen von
Leistungen reges Aufenthaltsinteresse an dem 54-Jährigen.
Da der überraschte Gesuchte den geforderten Geldbetrag nicht
aufbringen konnte, klickten noch während der polizeilichen Vernehmung
die Handschellen.
Die Bundespolizei verbrachte im Anschluss an die polizeiliche
Vernehmung den Verhafteten zum Haftantritt in die nächstgelegene
Justizvollzugsanstalt.
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Datum: 07.03.2019 - 11:16 Uhr
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