Trunkenheit im Straßenverkehr
(ots) - Am Donnerstagabend, den 07.03.2019,
gegen 23.00 Uhr, bemerkte eine Streifenbesatzung des PP Münster eine
49-jährige Fahrzeugführerin aus Greven, die mit ihrem PKW den
Straßenzug Voßgasse/An der Apostelkirche/Bergstraße aus Richtung
Hörsterstr. kommend in Rtg. Neutor befuhr. Dabei überschritt die
49-jährige die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich. Nachdem
sie am Neutor auf die Steinfurter Straße in Fahrtrg. stadtauswärts
abgebogen war, übeschritt sie erneut die dort zulässige
Höchstgeschwindigkeit. Erst nachdem sie auf den Abzweig zur Grevener
Straße gefahren war, zuvor lenkte sie ihr Fahrzeug in
Schlangenlinien, gelang es der Streifenbesatzung zum Fahrzeug der
49-jährigen aufzuschließen und ihr Anhaltesignale zu geben. Dieser
Anhalteaufforderung leistete die 49-jährige allerdings erst nach ca.
300m Folge. Da die einschreitenden Beamten aufgrund der Fahrweise der
49-jährigen und ihres Verhaltens bei der sich anschließenden
Kontrolle den Verdacht hatten, sie könne unter dem Einfluss
alkoholischer Getränke stehen, wurde ihr die Durchführung eines
Atemalkoholvortests angeboten. Dieser freiwillig durchgeführte
Vortest ergab einen Wert von 0,64 Promille. Daraufhin wurde die
49-jährige einer Polizeidienststelle zugeführt, wo ihr vom
diensthabenden Bereitschaftsarzt eine Blutprobe entnommen wurde. Ihr
Führerschein wurde beschlagnahmt. Das Führen fahrerlaubnispflichtiger
Kraftfahrzeuge wurde ihr bis auf weiteres untersagt. Sie erwartet nun
ein Strafverfahren.
Kontakt für Medienvertreter:
Martin Hummelt
Polizei Münster
Leitstelle
Telefon: 0251/275-1010
http://www.polizei.nrw.de/muenster
Original-Content von: Polizei Münster, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.03.2019 - 02:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2090315
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MS
Stadt:
Münster, OT Centrum
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Trunkenheit im Straßenverkehr"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).