Kein Bahnticket, dafür mit zwei Haftbefehlen auf der Fahndungsliste
(ots) - Zwei Stunden später, gegen 17:30 Uhr, spielte
zunächst ebenfalls ein fehlendes Bahnticket die entscheidende Rolle.
Die Dienststelle in Ludwigsdorf hatte den Hinweis darüber erhalten,
dass ein Mann zwischen Löbau und Görlitz mit der Länderbahn unterwegs
sei, ohne dass dieser eine Fahrkarte gelöst habe. Am Bahnsteig nahm
eine Streife den polnischen Fahrgast schließlich in Empfang und
überprüfte dessen Personalien. Dabei kam ans Licht, dass der Name des
42-Jährigen gleich zwei Mal auf der Fahndungsliste auftauchte. Im
ersten Fall hatte ihn die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern 2017, im
zweiten Fall die Staatsanwaltschaft Bremen 2018 jeweils mit einem
Haftbefehl auf besagte Liste setzen lassen. Während der erste
Haftbefehl auf eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch
zurückgreift, ist der zweite Haftbefehl wegen Erschleichens von
Leistungen (Schwarzfahren ... ) ausgestellt worden. Mit insgesamt
400,00 Euro hätte der Verurteilte die Ersatzfreiheitsstrafen abwenden
können. Weil ihm aber die Mittel fehlten, kam auch er bis auf
Weiteres in die Justizvollzugsanstalt. Wegen des aktuell fehlenden
Bahntickets ist zuvor erneut Anzeige wegen Erschleichens von
Leistungen erstattet worden.
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Datum: 08.03.2019 - 11:29 Uhr
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