Zwei Mal Verstoß AufenthG und eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung
(ots) - Am 11.03.2019 gegen 02.40 Uhr kontrollierten
Beamte der Bun-despolizei eine 41-jährige Frau, burundischer
Staatsangehörigkeit am Hauptbahnhof Rostock. Sie war Insassin eines
im internationalen Reiseverkehr fahrenden Busses. Zur Legitimation
legte sie eine gültige schwedische Identitetskort und einen
abgelaufenen schwedischen Aufenthaltstitel vor. Da sie keine für die
rechtmäßige Einreise und den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland
gültigen Dokumente vorweisen konnte, wurde ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet und eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 EUR erhoben. Nach Beendigung
der polizeilichen Maßnahmen reiste sie freiwillig nach Schweden aus.
Am selben Tag kontrollierten Beamte der Bundespolizei am
Überseehafen einen 22-jährigen Syrier, der ebenfalls ohne die für die
rechtmäßige Einreise bzw. den rechtmäßigen Aufenthalt erforderlichen
Dokumente reiste. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde
auch ihm die freiwillige Ausreise Richtung Schweden gestattet.
Ebenso wurde am 11.03.2019 ein 30-jähriger Weißrusse am
Überseehafen Rostock durch Beamte der Bundespolizei kontrolliert. Er
war Passagier eines aus Dänemark kommenden Fährschiffes. Bei der
fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten dann fest, dass der
30-Jährige gleich zwei Mal durch verschiedene Staatsanwaltschaften
ausgeschrieben war. Gesucht wurde er u.a. per Haftbefehl durch die
Staatsanwaltschaft Potsdam. Diesem lag eine Verurteilung wegen
Diebstahls des Amtsgerichts Zossen vom 03.05.2018 zu Grunde. Nachdem
der Weißrusse die Geldstrafe nebst Kosten in Höhe von 430,- Euro
be-zahlte, konnte er seine Reise fortsetzen. Die Verbüßung einer
Ersatzfreiheitsstrafe blieb ihm erspart.
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Datum: 12.03.2019 - 09:31 Uhr
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