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Zwei Mal Verstoß AufenthG und eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung

ID: 2092867

(ots) - Am 11.03.2019 gegen 02.40 Uhr kontrollierten
Beamte der Bun-despolizei eine 41-jährige Frau, burundischer
Staatsangehörigkeit am Hauptbahnhof Rostock. Sie war Insassin eines
im internationalen Reiseverkehr fahrenden Busses. Zur Legitimation
legte sie eine gültige schwedische Identitetskort und einen
abgelaufenen schwedischen Aufenthaltstitel vor. Da sie keine für die
rechtmäßige Einreise und den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland
gültigen Dokumente vorweisen konnte, wurde ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet und eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 EUR erhoben. Nach Beendigung
der polizeilichen Maßnahmen reiste sie freiwillig nach Schweden aus.

Am selben Tag kontrollierten Beamte der Bundespolizei am
Überseehafen einen 22-jährigen Syrier, der ebenfalls ohne die für die
rechtmäßige Einreise bzw. den rechtmäßigen Aufenthalt erforderlichen
Dokumente reiste. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde
auch ihm die freiwillige Ausreise Richtung Schweden gestattet.

Ebenso wurde am 11.03.2019 ein 30-jähriger Weißrusse am
Überseehafen Rostock durch Beamte der Bundespolizei kontrolliert. Er
war Passagier eines aus Dänemark kommenden Fährschiffes. Bei der
fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten dann fest, dass der
30-Jährige gleich zwei Mal durch verschiedene Staatsanwaltschaften
ausgeschrieben war. Gesucht wurde er u.a. per Haftbefehl durch die
Staatsanwaltschaft Potsdam. Diesem lag eine Verurteilung wegen
Diebstahls des Amtsgerichts Zossen vom 03.05.2018 zu Grunde. Nachdem
der Weißrusse die Geldstrafe nebst Kosten in Höhe von 430,- Euro
be-zahlte, konnte er seine Reise fortsetzen. Die Verbüßung einer
Ersatzfreiheitsstrafe blieb ihm erspart.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock




Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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Datum: 12.03.2019 - 09:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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