Videoüberwachung Marienplatz/Datenschutzbeauftragte teilt Rechtsauffassung des Innenministeriums und zieht Klage zurück
(ots) - Das Innenministerium zeigt sich erfreut über die
heutige Verlautbarung des Landesdatenschutzbeauftragten Heinz Müller
zur Videoüberwachung auf dem Marienplatz, in der er seinen Antrag
beim Schweriner Verwaltungsgericht für erledigt erklärt. Dass der
Datenschutzbeauftragte jedoch zu der Auffassung gelangt, die
Landespolizei hätte seiner Forderung nachgegeben, überrascht doch
sehr, da die Landespolizei lediglich das umgesetzt hat, was im Rahmen
des vorläufigen Wirkbetriebes geplant war.
Die Landespolizei hatte bereits mit dem Beginn des sogenannten
vorläufigen Wirkbetriebs im Dezember immer betont, dass sie im Rahmen
dieser Erprobung die Anlage so ertüchtigen wird, dass diese dem Stand
der auf dem Markt verfügbaren Technik entspricht. In mehreren
Gesprächen wurde der Datenschutzbeauftragte über diese Vorhaben in
Kenntnis gesetzt und er wurde ständig vollumfänglich über die
geplanten Maßnahmen informiert.
Es ist insofern sehr erfreulich, dass der Datenschutzbeauftragte
diese Bemühungen nun anzuerkennen scheint und entgegen vorherigen
Verlautbarungen nun offenbar die Rechtsauffassung des
Innenministeriums teilt, dass das Datenschutzrecht keine Ende zu Ende
Verschlüsselung zwingend fordert, sondern die Verschlüsselung der
jeweiligen Übertragungstrecken ausreichend ist, um den Schutz der
Daten zu gewährleisten. Somit kann die Videoüberwachung des
Marienplatzes in der Landeshauptstadt nahtlos vom vorläufigen
Wirkbetrieb in den Wirkbetrieb überführt werden.
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
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Datum: 12.03.2019 - 15:12 Uhr
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