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Straßenverkehrssicherheit durch behördenübergreifende Zusammenarbeit

ID: 2093757

(ots) -
Am Dienstag, d. 12.03.2019, fand im Rahmen der länder- und
behördenübergreifenden Zusammenarbeit eine Kontrolle des
Straßengüterverkehrs mit Schwerpunkt Abfalltransport statt. Fast 50
Spezialistinnen und Spezialisten der Polizei Rheinland-Pfalz, Hessen
und Baden-Württemberg, des Zoll sowie des SAM Rheinland-Pfalz fanden
sich in der Zeit von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr auf dem
Autobahnparkplatz "Auf dem Hahnen" der A61 ein, um Zustände,
Ausrüstungen und Beladungen der tonnenschweren Fahrzeuge sowie
Genehmigungen, Fahrtüchtigkeit und Einhaltung der Lenk- und
Ruhezeiten der Fahrer zu überprüfen. Sieben Teams machten sich an die
zum Teil sehr aufwendigen und zeitintensiven Überprüfungen.

Ein eigens für die technischen Kontrollen der Fahrzeuge zur
Verfügung stehender Kfz-Techniker der Polizei stellte in drei Fällen
so erhebliche Mängel fest, dass die Weiterfahrt untersagt werden
musste. Ein Muldenkipper hatte gleich zwei gerissene Bremsscheiben,
den Fahrer eines Sprinters schien es nicht sonderlich zu
interessieren, dass die Bremsen des Anhängers komplett ausgefallen
waren - und das, obwohl der auch noch massiv überladen war.

Bei einem Lkw-Fahrer stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Ein
Test ergab 0,63 o/oo zur Mittagszeit! Das bedeutet in Zukunft
mindestens einen Monat Zwangspause für den Berufskraftfahrer und eine
Mitteilung an die Führerscheinstelle.

Dem Fahrer eines Sattelschleppers passten die verpflichtend
einzuhaltenden Ruhezeiten offenbar nicht. Denn nach Ablauf der
vorschriftsmäßigen Lenkzeit, hatte er einfach die eigene Fahrerkarte
dem Kontrollgerät entnommen und die eines Kollegen eingelegt. Dies
erkannten die Beamten. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen
Fälschung beweiserheblicher Daten eingeleitet. Auch
Gewerbeaufsichtsamt und Führerscheinstelle werden über dieses massive




Fehlverhalten des Fahrers informiert. Schließlich dient die
Einhaltung der Ruhezeiten der Sicherheit des Straßenverkehrs!

Zum Einsatzende waren es 22 Fahrzeuge und 24 Personen, die einer
Kontrolle unterzogen worden waren. Ein Berufskraftfahrer wurde
festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft wegen eines
Strafverfahrens gesucht wird. Insgesamt konnten an diesem Einsatztag
33 straf- und ordnungsrechtlich relevante Vorschriftenverstöße
aufgedeckt werden. Für fünf Fahrer endete die Fahrt an Ort und
Stelle.

Fachliche Rückfragen bitte an: Sascha Fassnacht Polizeidirektion
Neustadt Zentrale Verkehrsdienste Tel:06235/495-308




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Stefan Molter
Telefon: 06321-854-109
E-Mail: pdneustadt.presse(at)polizei.rlp.de
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Datum: 13.03.2019 - 11:37 Uhr
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