Polizei verschafft sichÜberblick über den Zustand im Hambacher Forst; vorläufige Festnahme einer Person
(ots) -
Auch wenn derzeit keine Rodungs- oder Räumungsmaßnahmen im
Hambacher Forst anstehen, überprüft die Aachener Polizei auch
weiterhin den dortigen Zustand. Aus diesem Grund fand heute Vormittag
in der Zeit von ca. 9 Uhr bis 13.45 Uhr eine erneute Waldbegehung
statt. Dabei stellten die Beamten einige Gegenstände im Wald fest,
die nachweislich aus RWE-Eigentum stammen
(Feuerlöscher/Pumpenschieber). Als eine Störergruppe versuchte,
wieder in den Besitz dieser Gegenstände zu kommen, musste eine Person
vorläufig festgenommen werden.
Im Rahmen der Waldbegehung wurde festgestellt, dass auch weiterhin
Bauten in den Bäumen und im Wald errichtet werden. An diesen
Holzkonstruktionen wurden an diversen Stellen offensichtlich mit
frischen Schnittkanten versehene Holzstämme verbaut. Im Wald stellten
die Behördenvertreter an verschiedenen Stellen insgesamt etwa 50
Baumstümpfe frisch geschlagener Bäume fest. Eine Überprüfung ergab,
dass es sich nicht um das Ergebnis von Fällarbeiten durch oder im
Auftrag der RWE Power AG handelt. Die RWE Power AG wird Strafanzeige
stellen.
Die beigefügten Bilder können rechtefrei heruntergeladen werden.
Rückfragen bitte an:
Polizei Aachen
Pressestelle
Telefon: 0241 / 9577 - 21211
Fax: 0241 / 9577 - 21205
Original-Content von: Polizei Aachen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.03.2019 - 17:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2094191
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-AC
Stadt:
Aachen/ Hambach/ Düren
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Polizei verschafft sichÜberblick über den Zustand im Hambacher Forst; vorläufige Festnahme einer Person"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Aachen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).