LKW-Fahrer verhielt sich richtig
(ots) - Ein rumänischer Fahrer eines Lastkraftwagens wurde
am Vormittag des 17.03.2019 durch zwei Männer, tadschikischer
Nationalität, am Rostocker Überseehafen angesprochen und gefragt, ob
dieser die Beiden mit nach Schweden nehmen könne. Nachdem der Fahrer
des Lastkraftwagens trotz Drängens der Personen das Ansinnen
verneinte, informierte er eine Streife des Bundespolizeireviers
Rostock. Bei der anschließenden Kontrolle der beiden Männer durch die
Beamten wiesen sie sich jeweils mit einer Aufenthaltsgestattung für
Asylbewerber, die räumlich beschränkt auf den Landkreis
Ludwigslust-Parchim und die Stadt Schwerin ausgestellt waren, aus.
Bei einer Durchsuchung der Personen auf der Dienststelle wurde dann
weiterhin festgestellt, dass gegen die beiden Männer bereits ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die räumliche
Aufenthaltsbeschränkung vorlag. Nach Beendigung der polizeilichen
Maßnahmen konnten die Männer ihre Reise Richtung
Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst antreten. Nunmehr erwartet sie
ein Strafverfahren wegen des wiederholten Verstoßes gegen die
Aufenthaltsbeschränkung
Zusätzlich konnten am vergangenen Wochenende drei weitere
Personen, mazedonischer, eritreischer und syrischer Nationalität,
festgestellt werden, die ohne einen gültigen Reisepass reisten bzw.
ihren Aufenthaltszeitraum im Schengen Gebiet überschritten hatten.
Diese Personen wurden wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz
beanzeigt und bei einer Person eine Sicherheitsleistung in Höhe von
150,00 EUR verhängt.
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Datum: 18.03.2019 - 11:15 Uhr
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