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Überholen trotz Überholverbot mit der Folge eines Unfalls mit Personenschaden

ID: 2098131

(ots) -
Am Dienstag, den 19.03.2019 um 13:40 Uhr ereignete sich auf der
L401 zwischen den beiden Abfahrten Saulheim auf einer geraden Strecke
ein Verkehrsunfall mit Personenschaden. Eine 63-jährige Autofahrerin
aus der Region Mainz war in ihrem Mercedes-Benz aus Richtung
Nieder-Olm nach Wörrstadt unterwegs. Auf der oben genannten Strecke
entschloss sie sich trotz Überholverbots einen langsamer fahrenden
LKW zu überholen und leitete einen Überholvorgang ein. Hierbei
übersah sie einen entgegen kommenden Peugeot. Trotz eines Abbrems-
und Ausweichversuchs der beiden Fahrzeugführer kollidierten beide
Fahrzeuge frontal jeweils mit der linken Fahrzeugseite miteinander.
Ein weiterer PKW fuhr unmittelbar nach der Kollision durch das
Trümmerfeld ohne mit den beiden Unfallfahrzeugen zu kollidieren.
Durch den Aufprall wurde der 27-jährige Fahrer des Peugeot aus
Wörrstadt eingeklemmt und musste durch die Feuerwehr befreit werden.
Sowohl die 63-jährige Mercedes-Benz Fahrerin, als auch der 27-jährige
Peugeot Fahrer wurden durch den Verkehrsunfall schwer, jedoch nicht
lebensgefährlich verletzt und durch den Rettungsdienst in Mainzer
Krankenhäuser verbracht. Die beiden Fahrzeuge wurden sehr stark und
der PKW, dessen Fahrer durch das Trümmerfeld fuhr so beschädigt, dass
sie alle abgeschleppt werden mussten. Die Fahrbahn war auf diesem
Streckenabschnitt für ca. eineinhalb Stunden voll gesperrt. Es
entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 10000,-EUR. Die 63-jährige
Fahrerin muss mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen
rechnen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiwache Wörrstadt

Telefon: 06732 911-100
www.pwwoerrstadt(at)polizei.rlp.de

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Datum: 19.03.2019 - 21:07 Uhr
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