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Sicherungshaftbefehl und Strafvollstreckung

Bundespolizei Trier vollstreckt Haftbefehle

ID: 2098798

(ots) -
Bei der Kontrolle eines Fernreisebusses in den frühen Abendstunden
wurde im Stadtgebiet Trier ein 29-jähriger Rumäne festgestellt. Gegen
ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum
wegen Diebstahls vor. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 797 Euro
konnte er bezahlen, entging somit einer Haftstrafe und setze
anschließend seine Reise fort.

Am Dienstagmorgen wurde ein 47-jähriger Kroate am Flughafen Hahn
bei der Ausreisekontrolle nach Tuzla/Bosnien-Herzegowina
festgenommen. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main wegen Diebstahls. Durch Zahlung der
Geldstrafe konnte er die 40-tägige Haft abwenden und ausreisen.

Nur kurze Zeit später wurde im Rahmen der Einreisekontrolle aus
Skopje/Mazedonien am Flughafen Hahn eine 36-jährige Deutsche
vorstellig. Gegen sie lag ein Sicherungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Würzburg vor. Das Amtsgericht Würzburg hatte eine
Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung wegen Betrugs gegen sie
ausgesprochen. Aufgrund der Nichteinhaltung der Zahlung einer
Geldauflage und dem Haftgrund Flucht - sie hatte sich ins Ausland
abgesetzt - wurde nunmehr Sicherungshaft angeordnet. Nach Vorführung
beim zuständigen Amtsgericht Würzburg und der dort geleisteten
Zahlung der Restschuld wurde der Haftbefehl aufgehoben und die junge
Frau auf freiem Fuß belassen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0175 - 9028191
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
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Datum: 20.03.2019 - 15:27 Uhr
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