Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 21.03.2019.
Polizei führte zum wiederholten Male Geschwindigkeitskontrollen in Baddeckenstedt durch.
(ots) - Baddeckenstedt, Wartjenstedt, Bundesstraße 6 /
Bereich BAB 39, 20.03.2019, 08.45-14:20 Uhr.
Mehrfache Feststellung von Verstößen an einer unfallträchtigen
Stelle.
Zum wiederholten Male führten Beamte der Polizei in Baddeckenstedt
eine Geschwindigkeitsmessung in einer 60 km/h-Zone mittels eines
Handlasermessgerätes durch. An dieser Einmündung wurden 2016 und 2017
insgesamt 4 Abbiegeunfälle (je 2 mit Personenschaden bzw. schwerem
Personenschaden) durch Linksabbieger von der B6, aus Richtung
Baddeckenstedt kommend, auf die BAB 39 in Fahrtrichtung Braunschweig
verursacht. Auch bei dieser Kontrolle konnten 51 Fahrzeugführer mit
einer erhöhten Geschwindigkeit festgestellt und geahndet werden. Die
Tageshöchstgeschwindigkeit betrug 110 km/h. Zwei Fahrzeugführer
müssen mit einem Fahrverbot rechnen. Die Polizei wird sich auch in
Zukunft mit der Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich
beschäftigen. Das Ziel ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit
verbunden mit einer Reduzierung von Unfällen mit schwerem Ausgang.
Rückfragen bitte an:
Matthias Pintak
Polizei Salzgitter
Pressestelle
Telefon: 05341/1897104
http://www.polizei.niedersachsen.de
Original-Content von: Polizei Salzgitter, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.03.2019 - 11:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2099150
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-SZ
Stadt:
Salzgitter
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 21.03.2019.
Polizei führte zum wiederholten Male Geschwindigkeitskontrollen in Baddeckenstedt durch."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Salzgitter (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).