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Verkehrsunfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit nicht zugelassenem Fahrzeug in Bismarck

ID: 2099559

(ots) - Am Mittwoch, 20.03.2019, versuchte ein
30-jähriger Autofahrer gegen 02:15 Uhr von der Albenhausenstraße auf
das Gelände einer Tankstelle abzubiegen. Dabei verlor er die
Kontrolle über sein Fahrzeug. Er überfuhr zwei Straßenpoller und
kollidierte dann mit einem geparkten Wagen. Zeugen informierten die
Polizei. Der 30-Jährige entfernte sich zu Fuß von der Unfallstelle.
Polizeibeamte trafen ihn im Rahmen der Fahndung mit dem
Fahrzeugschlüssel in der Hand auf dem Gelände einer Tankstelle an der
Bismarckstraße an. Ein von ihm freiwillig durchgeführter
Atemalkoholtest ergab einen Wert von einem Promille. Ein ebenfalls
freiwillig durchgeführter Drogenvortest verließ positiv auf
Amphetamine. Der 30-Jährige war nicht im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnis. Er ist polnischer Staatsbürger, verfügt über keinen
festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und konnte die
geforderte Sicherheitsleistung nicht erbringen. Die Polizeibeamten
nahmen ihn vorläufig fest und brachten ihn ins Gewahrsam, wo ihm ein
Arzt zwei Blutproben entnahm. Bei der Überprüfung seines Wagens
stellten die Beamten fest, dass dieser bereits 2017 außer Betrieb
genommen worden ist. Seitdem erfolgte keine erneute Zulassung. Die
angebrachten Zulassungs- und HU-Plaketten auf dem rückwärtigen
Kennzeichen waren gefälscht, bzw. unberechtigt angebracht. Die
Beamten stellten das Fahrzeug sicher. Die Staatsanwaltschaft
beantragte einen Untersuchungshaftbefehl für den 30-Jährigen, der
wegen Verkehrsdelikten schon in zwei Verfahren unter Bewährung steht.
Er wurde beim zuständigen Amtsgericht einem Haftrichter vorgeführt,
der dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach und die
Untersuchungshaft für den 30-Jährigen anordnete.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012




E-Mail: katrin.schute(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

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Datum: 21.03.2019 - 15:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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