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Mit einem Hoverboard unterwegs

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(ots) -
Am 21.03.2019, gegen 14.50 Uhr, fiel den Beamten der Polizei Bad
Ems eine junge Person auf, die auf einem Hoverboard mit angebrachtem
Sitz fahrend die Bundesstraße 260 vom Lahntalrad- und Wanderweg
kommend, in Richtung dem Wohngebiet Fachbach-Oberau, überquerte. Der
Fahrer wurde angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Danach musste
die Weiterfahrt untersagt und das Hoverboard sichergestellt werden.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei zum wiederholten Mal
besonders darauf hin, dass Hoverboards keine Spielzeuge sind. Werden
diese im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, gelten die Vorschriften
für ein mehrspuriges Kraftfahrzeug. Dies bedeutet, der Fahrer muss im
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein, das Fahrzeug unterliegt
dem Pflichtversicherungsgesetz und es muss eine Betriebserlaubnis
erteilt sein.

Eltern, die ihre Kinder mit einem Hoverboard außerhalb ihres
Privatgrundstücks fahren lassen, müssen mit Strafanzeigen wegen des
Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz rechnen. Weiterhin liegen Verstöße gegen
die Zulassungsordnung vor.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Bad Ems

Telefon: 02603-970-0
www.polizei.rlp.de/pd.montabaur

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Datum: 22.03.2019 - 10:21 Uhr
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