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Verbotszonen an den Hauptbahnhöfen in Dortmund, Gelsenkirchen, Essen und Mülheim an der Ruhr - Bundespolizei zieht erste positive Bilanz

ID: 2101136

(ots) - Nachdem die
Bundespolizei bereits im vergangenen Jahr 2018 an den Hauptbahnhöfen
in Dortmund, Köln und Düsseldorf so genannte Verbotszonen
eingerichtet hatte, erließ sie in den vergangenen Tagen vom 22. - 24.
März erneut ein Verbot zum Mitführen von Schusswaffen,
Schreckschusswaffen, Hieb- Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller
Art.

In den vergangenen zwei Tagen hat die Bundespolizei jeweils von
18.00 Uhr bis 06.00 Uhr verstärkt Personen in den Hauptbahnhöfen
Dortmund, Gelsenkirchen, Essen und Mülheim/Ruhr kontrolliert. Grund
hierfür war die Einrichtung von so genannten Verbotszonen. Mit
starken Einsatzkräften war die Bundespolizei in den vier
Ruhrgebietsstädten im Einsatz, um die Einhaltung der Verbote zu
überwachen.

Allein im vergangenen Jahr hatte die für die genannten Städte
zuständige Bundespolizeiinspektion Dortmund in ihrem
Zuständigkeitsbereich weit über 200 Sachverhalte registriert, bei
denen Waffen im herkömmlichen Sinne, vor allem aber Messer mitgeführt
wurden. Mit diesen konsequenten Maßnahmen hat die Bundespolizei
erneut deutliche Zeichen gesetzt. "Feiern ja, aber ohne Waffen und
Messer".

Insgesamt haben Bundespolizisten im Verbotszeitraum der erlassenen
Allgemeinverfügung -513- Personen überprüft. Dabei wurden -5- Messer
und -1- Elektroschocker sichergestellt.

Im weiteren Verlaufe der Einsatzmaßnahmen wurden folgende Delikte
zur Anzeige gebracht bzw. Sachverhalte aktenkundig:

-11- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

-1- unerlaubter Aufenthalt

-8- Ingewahrsamnahmen

-26- Platzverweise

Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen wurde ein 21-jähriger deutscher Staatsangehöriger
angezeigt. Er störte die polizeilichen Maßnahmen, indem er




entsprechende Parolen rief.

Nach Ende der Einsatzmaßnahmen am heutigen Morgen (24. März) zeigt
sich die Bundespolizei mit dem Verlauf der Kontrollen zufrieden. Das
Ergebnis weißt darauf hin, dass sich die Reisenden an die
Verbotsverfügung gehalten haben.

Ein positives Feedback erhielten die Einsatzkräfte der
Bundespolizei zudem von vielen Bürgern, die oftmals Bundespolizisten
ansprachen und ihnen dankten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Achim Berkenkötter

Telefon: 0231 562247 131
E-Mail: presse.do(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 24.03.2019 - 13:21 Uhr
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Dortmund, Gelsenkirchen, Essen, Mülheim/Ruhr



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