Fünf Verletzte nach Verkehrsunfall auf der A 2 bei Beckum
(ots) - Lfd. Nr.: 0350
Durch einen Auffahrunfall auf der A 2 bei Beckum sind am gestrigen
Montag (25. März) fünf Personen zum Teil schwer verletzt worden. In
Richtung Hannover war die Autobahn vorübergehend voll gesperrt.
Ersten Ermittlungen zufolge musste eine 52-jährige Bielefelderin
ihren Wagen gegen 15.20 Uhr verkehrsbedingt abbremsen. Der 47-Jährige
Fahrer eines von hinten herannahenden VW erkannte dies offenbar zu
spät und prallte nahezu ungebremst auf das Heck des Citroen. Durch
den Aufprall wurde die Frau aus Bielefeld in dem schwer beschädigten
Citroen eingeklemmt. Sie musste durch die Feuerwehr aus dem Auto
befreit werden und kam mit schweren Verletzungen in ein nahe
gelegenes Klinikum. Ihr Beifahrer, ein 50-jähriger Bielefelder, wurde
leicht verletzt.
Der 47-jährige Fahrer des VW sowie dessen weitere Insassen (15 und
40 Jahre alt, alle männlich und aus Berlin) wurden ebenfalls leicht
verletzt.
Für die Dauer der Rettungsarbeiten und Unfallaufnahme musste die A
2 in Richtung Hannover bis 16.50 Uhr voll gesperrt werden.
Die Polizei schätzt die Höhe des entstandenen Sachschadens auf
rund 15.000 Euro.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Pressestelle
Sven Schönberg
Telefon: 0231-132 1024
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/
Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Polizei geht mit Staatsanwaltschaft und anderen Behörden gegen Sozialleistungsbetrug vor">
Datum: 26.03.2019 - 09:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2102329
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DO
Stadt:
Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fünf Verletzte nach Verkehrsunfall auf der A 2 bei Beckum"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Dortmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).