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Jahresbilanz 2018 des Hauptzollamts Osnabrück

ID: 2102614

(ots) - 862,5 Millionen Euro Steuereinnahmen 55,3
Millionen Euro durch Vollstreckungsmaßnahmen beigetrieben 11,6
Millionen Euro Schaden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
festgestellt 43,7 Kilogramm Rauschgift beschlagnahmt

Sehr zufrieden mit den guten Ergebnissen für das abgelaufene Jahr
zeigte sich der Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Dr. Thomas
Möller,zusammen mit seinen 480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach
den nunmehr vorliegenden Zahlen für 2018. Herausfordernd bleiben nach
seinen Worten die Entwicklung beim Brexit sowie der Bekämpfung von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Neben der klassischen Aufgabe, der Erhebung von Verbrauchsteuern,
Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer galten die Bekämpfung der
Schwarzarbeit sowie die Maßnahmen der mobilen Kontrolleinheiten zur
Bekämpfung des Schmuggels von Tabakwaren und des Drogenschmuggels als
Aufgabenschwerpunkte im abgelaufenen Jahr.

Das Hauptzollamt Osnabrück erhob im vergangenen Jahr mehr als
862,5 Millionen Euro an Zöllen, Verbrauchsteuern und sonstigen
Steuern. Es zog Zahlungsrückstände von über 55,3 Millionen Euro ein.
Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung
wurde ein Gesamtschaden von 11,6 Millionen Euro ermittelt. Die
Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts stellte mehr als 43
Kilogramm Rauschgift sicher.

Erhebung von Steuern und Abgaben

Die Einnahmen aus klassischen Zöllen in Höhe von mehr als 33
Millionen Euro für Waren aus Drittstaaten fließen in den Haushalt der
Europäischen Union. Die für den Bundeshaushalt erhobene
Einfuhrumsatzsteuer betrug über 187 Millionen Euro.

An besonderen Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern wurden für den
Bundeshaushalt mehr als 641 Millionen Euro eingenommen. Hierbei
handelt es sich um die Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol-, Kaffee-,




Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuern sowie die
Luftverkehr- und Kraftfahrzeugsteuer.

Kontrolleinheit Verkehrswege

Die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels ist eine wichtige Aufgabe
der Zöllnerinnen und Zöllner im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück.
Zuständig hierfür sind die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege
mit Sitz in Schüttorf,welche mobile Kontrollen im Bezirk durchführen.
Im vergangenen Jahr führten die Beamten rund 16.680 Personen- und
Warenkontrollen durch.

Insgesamt kam es zu rund 1.247 Beanstandungen mit 501
eingeleiteten Strafverfahren und 12 Festnahmen. Die Zöllner
beschlagnahmten rund 11.000 Ecstasy-Tabletten, 18 Kilogramm
Marihuana, 19 kg Amphetamin, 3 Kilogramm Kokain und 173 Joints.
Außerdem stellten die Beamten 94 Waffen sicher. Weiterhin
konfiszierte die mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamts Osnabrück
im Rahmen ihrer Arbeit 18.411 Zigaretten.

Steueraufsicht und Außenprüfung

Steuerfestsetzungen beruhen auf Angaben, die die Beteiligten
selbst gemacht haben. Der Prüfungsdienst des Hauptzollamts überprüft
Unternehmen, bei denen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit auch Zölle
und Verbrauchsteuern anfallen und stellt durch Betriebsprüfungen die
Steuergerechtigkeit und die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer
sicher. Der Schwerpunkt solcher Prüfungen liegt in der Regel als
Buchprüfung in der Auswertung von Geschäftsunterlagen. Aufgrund von
Prüfungen des Sachgebietes Prüfungsdienst des Hauptzollamts wurden im
Jahr 2018 rund 12,9 Millionen Euro an Zöllen und Steuern
nachgefordert sowie rund 300.000 Euro an die Beteiligten erstattet.
Die Beschäftigten des Steueraufsichtsdienstes führten zusätzlich zu
den Prüfungen im letzten Jahr 2.282 Steueraufsichtsmaßnahmen durch.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist
ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Hauptzollamts Osnabrück.
Zuständig hierfür ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit
ihren drei Standorten in Nordhorn, Lohne und Osnabrück. Sie führt
Prüfungen in allen Wirtschaftsbranchen durch. Prüfungsschwerpunkte
bilden unter anderem das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, das
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Speditions-, Transport-
und Logistikgewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Die Kontrolle des
flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ist Bestandteil einer
regulären Prüfung und erfolgt im Rahmen eines ganzheitlichen
Prüfungsansatzes.

In 2018 überprüfte die FKS des Hauptzollamts Osnabrück 1.267
Arbeitgeber. Abgeschlossen werden konnten im vergangenen Jahr mehr
als 1.694 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten. Zahlreiche Verfahren
wurden wegen Verstoßes gegen den gesetzlichen Mindestlohn geführt.
Mit ihren Prüfungen ermittelten die Beschäftigten vorenthaltene bzw.
veruntreute Sozialversicherungsbeiträge, hinterzogene Steuern und
rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile von über 11,6 Millionen Euro.

Durch die Gerichte wurden Täter zu rund 42 Jahren Freiheitsstrafe
und über 384.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Hauptzollamt
verhängte selbst Bußgelder in Höhe von mehr als 704.000 Euro.

Postverkehr / Grenzbeschlagnahmen

Auch im Jahr 2018 wurde bei den vier Zollämtern des Hauptzollamts
Osnabrück eine Vielzahl von Postsendungen abgefertigt. Der stetig
zunehmende Internethandel, insbesondere durch Käufe von
Privatpersonen, brachte wieder Probleme mit sich. Viele Käufer, die
ihre Waren in Ländern außerhalb der Europäischen Union bestellt
hatten, bedachten nicht, dass auch für diese im Postverkehr
eingeführten Waren zahlreiche Gesetze zu beachten sind.

So ist z.B die Einfuhr von Arzneimittel auf dem Postwege durch
Privatpersonen in der Regel verboten. Das Hauptzollamt darf diese
Medikamente nicht freigeben. Sie sind entweder zurückzusenden oder zu
vernichten.Viele technische, elektronische Geräte oder Spielzeug aus
Ländern außerhalb der Europäischen Union erfüllen nicht die hohen
Anforderungen an die Produktsicherheit, die der Gesetzgeber fordert.
Das Hauptzollamt muss in diesen Fällen die Entscheidung des
zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes einholen. Bei Kleidung,
Spielkonsolen verschiedener Hersteller oder Parfümstoffen handelt es
sich zudem oft um Fälschungen. Bei der Einfuhr dieser Waren wurde
immer wieder gegen das Markenschutz-, Urheberrechts- und
Geschmackmustergesetz verstoßen. Diese Waren werden z.B. aufgrund von
Grenzbeschlagnahmeanträgen der Rechteinhaber sichergestellt und
vernichtet.

So wurden im Jahr 2018 bei den Zollämtern 146 Verstöße gegen das
Arzneimittelgesetz, 633 Verstöße im Bereich des gewerblichen
Rechtsschutzes und der Produktsicherheit, 8 Verstöße im Bereich des
Artenschutzes und 16 Verstöße gegen das Waffenrecht festgestellt.

KFZ - Steuer

Das Hauptzollamt Osnabrück betreut im Rahmen der
Kfz-Steuererhebung rund 1,2 Millionen Fahrzeuge. Das festgesetzte
Steueraufkommen beträgt rund 200 Millionen Euro.

Zentrale Vollstreckungsstelle Nordhorn

Bei der über Osnabrück hinaus für den gesamten Weser-Ems-Raum und
Bremen zuständigen Zentralen Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts
Osnabrück mit Sitz in Nordhorn gingen im letzten Jahr rund 220.000
Vollstreckungsersuchen ein. Der Vollstreckungsinnendienst und die
Vollziehungsbeamten des Hauptzollamts vor Ort vollstreckten mehr als
55,3 Millionen Euro für die Bundesagentur für Arbeit, andere
Sozialleistungsträger, Berufsgenossenschaften und die Zollverwaltung.

Viele der im Jahr 2018 gepfändeten oder beschlagnahmten Waren
(z.B. Uhren,Bilder, Spirituosen, Elektronikartikel, Fitnessgeräte,
Fahrzeuge oder Werkzeuge) wurden aber auch über die zolleigene
Versteigerungsplattform www.zoll-auktion.de öffentlich versteigert.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 26.03.2019 - 12:30 Uhr
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