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Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohnes im Stadtgebiet Frankfurt am Main

ID: 2103155

(ots) - Im Rahmen einer bundesweiten
Mindestlohnprüfung wurden am Samstag, 23.03.2019 tagsüber 68 Gewerbe
des Einzelhandels und gastronomische Einrichtungen von Prüfkräften
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am
Main kontrolliert. Hierbei wurden insgesamt 123 Arbeitnehmer zu den
Umständen ihrer Beschäftigung von den Beamten/innen befragt. Im
Vordergrund der Prüfungen galt es festzustellen, ob die Arbeitgeber
die Bestim-mungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) erfüllen, sowie
ihre Arbeitnehmer gegen-über der Sozialversicherung gemeldet haben.
In sechs Fällen ergaben sich Anhalts-punkte für
Beitragsvorenthaltung. Die Auswertung der gewonnenen Prüferkenntnisse
dauert an.

Zusatzinformation: Gegenwärtig (bzw. seit 01.01.2019) liegt der zu
gewährende Mindestlohn nach dem MiLoG bei 9,19 Euro brutto pro
Stunde. Darüber bestehen für den Arbeitgeber je nach Branche und Art
des Beschäftigungsverhältnisses Verpflichtungen, die Arbeitszeit der
Arbeitnehmer zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen geben im
Zusammenhang mit den jeweiligen Lohnabrechnungen Auskunft darüber, ob
der maßgebliche Mindestlohn erreicht bzw. überschritten wurde.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem audit "berufundfamilie". Wir bieten Ausbildungsplätze an.
Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 27.03.2019 - 10:04 Uhr
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