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Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 der Polizeiinspektion Mayen

ID: 2103198

(ots) - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr
2018 Straftatenentwicklung im Bereich der Polizeiinspektion Mayen
Erfreulicher Rückgang der Straftaten mit Steigerung der
Aufklärungsquote

Die Beschäftigten der Polizeiinspektion Mayen betreuen das
Flächengebiet der Stadt Mayen, sowie der Verbandsgemeinden Maifeld,
Mendig und in Teilen der VG Vordereifel. Für diesen Bereich sind ca.
69500 Einwohner gemeldet. Nach der aktuellen PKS für 2018 wurden 3399
Straftaten, hierin sind Verkehrsdelikte nicht erfasst, zur Anzeige
gebracht. Dies stellt gegenüber 2017 einen weiteren Rückgang von 80
(2017 - 3479) Anzeigen dar. 2262 (2017 - 2386) der erfassten
Straftaten wurden abschließend von der Polizeiinspektion Mayen
bearbeitet und zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz
vorgelegt, 124 Strafanzeigen weniger als 2017. Die Übrigen wurden
durch die Kriminalinspektion Mayen oder andere Fachbehörden,
ausgehend von den Zuständigkeitsregeln, bearbeitet. Die
Aufklärungsquote erreichte mit 67,5 % für alle Straftaten und mit
69,5 % für die abschließend durch die PI Mayen bearbeiteten Delikte,
wieder einen erfreulich ansteigenden Aufklärungsquotienten, wobei die
Quoten aus 2017 (62,3 und 66,2%) um 5,2 bzw. 3,3 %-Punkte übertroffen
werden konnten. Auf das langjährige Mittel bezogen ist dies ein
erfreuliches Ergebnis.

Für die jeweiligen Verwaltungsbezirke ergeben sich nachfolgende
Fallzahlen und Aufklärungsquoten (Klammerdaten aus 2017):

Stadt Mayen1698AQ 67,3 %(1670)

VG Maifeld772AQ 70,5 %(809)

VG Mendig546AQ 66,5 %(611)

VG Vordereifel383AQ 63,4 %(389)

Nachfolgend eine Übersicht für verschiedene Orte aus den
jeweiligen Verbandsgemeinden:

Stadt Polch345 AQ 71,3 %
Stadt Münstermaifeld71 AQ 73,2 %
Gemeinde Mertloch 20 AQ 65,5 %




Gemeinde Ochtendung155 AQ 65,2 %

Gemeinde Ettringen100 AQ 65,0 %
Gemeinde Kehrig73 AQ 38,4 %
Gemeinde Kottenheim85 AQ 78,8 %

Stadt Mendig410 AQ 66,6 %
Gemeinde Bell46 AQ 52,2 %

Insgesamt konnten zu den bekanntgewordenen Fällen 1804
Tatverdächtige (TV) ermittelt werden (2017: 1691). 1404 waren
männlichen Geschlechts, 400 weiblichen Geschlechts. 265 TV hatten
nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, was einem Anteil an den
ermittelten Tatverdächtigen von 14,7 % entspricht. Bei den
nichtdeutschen Tatverdächtigen stellt das männliche Geschlecht mit
217 TV die überwiegende Zahl.

Von der Altersstruktur her waren 444 TV unter 21 Jahren alt, wobei
102 dieser der Altersspanne 16 bis 18 Jahre angehörten. 62 ermittelte
TV waren bis 14 Jahre alt, also strafunmündige Kinder. Der hohe
Anteil von jungen Tätern wird hierbei durch die in Mayen befindlichen
Jugendhilfeeinrichtungen beeinflusst. 1360 TV gehörten der
Erwachsenengruppe an. 256 der erwachsenden TV waren zwischen 40 und
50 Jahre alt.

Auswertung zu verschiedenen Deliktsbereichen

Delikte mit Gewaltanwendung oder Drohung mit Gewaltanwendung
589-mal wurden Sachverhalte bekannt, die dem Deliktsbereich
"Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit"
zuzuordnen sind. Gegenüber 2017 (567) ein leichter Anstieg.
Körperverletzungen (KV-Delikte) wurden in 2018 in 421 (408) Fällen
angezeigt. 411 TV konnten ermittelt werden (AQ von 95,0 %). In ihrer
Gesamtheit werden diesem Deliktsfeld auch die Fälle der sogenannten
"Gewalt in engen sozialen Beziehungen" (GesB) zugeordnet. 106-mal
(96/2017) mussten im vergangenen Jahr Polizeibeamtinnen und Beamte in
den engsten Familien- und/oder Paarbereich einwirken, da Partner ihre
Disharmonien nicht auf friedliche Weise beseitigen konnten (83 TV
männlich, 29 TV weiblich). Hier wurde neben den strafrechtlichen
Ermittlungsarbeiten besonderer Wert auf Hilfestellung in der
Problembewältigung gelegt. Beiden Partnern wurden Hilfs- und
Beratungsangebote für sich selber, aber auch für betroffene Kinder
aufgezeigt.

11 (14) Ermittlungsvorgänge wurden wegen Nachstellung, sogenanntem
Stalking, bearbeitet. Die Polizeiinspektion Mayen ist schon
langjährig in ein flächendeckendes Netzwerk, unter anderem das
"Mayener Forum gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen",
eingebunden. Hierzu können Informationen und Hilfsangebote unter
www.mayener-forum-gegen-gewalt.de abgerufen werden.

Eigentumskriminalität Die Fallzahlen im Bereich des Diebstahls
ohne erschwerende Umstände lassen keine besonderen Rückschlüsse zu.
Gegenüber 2017 ein erfreulicher Rückgang auf 524 bekanntgewordene
Delikte (582). 13 (39) Taten ergaben sich durch Wegnahme aus Büro-,
Werkstatt- oder Lagerräumen, 133-mal (137) wurden Ladendiebstähle
bekannt. Im Bereich der Einbruchsdelikte sank die Zahl der Delikte
erfreulicher Weise weiter. 64-mal wurde nach Ein-/Aufbruch aus
Firmen- und Verwaltungsräumen gestohlen, 37-mal kam es zu einem
Wohnungseinbruchsdiebstahl, 17 Taten waren Tageswohnungseinbrüche.
Durch eine Intensivierung der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit
konnte die Bevölkerung hinsichtlich ihres Meldeverhaltens zu
verdächtigen Personen oder Fahrzeugen in ihrer Nachbarschaft
sensibilisiert werden. Dies führte zu einer Steigerung von wertvollen
Hinweisen für die Polizei und bildet einen wichtigen Faktor in der
Lagebewertung sowie Verdachtsgewinnung. Zur Gewährleistung einer
professionellen und effektiven Strafverfolgung hatte die
Polizeidirektion Mayen wiederholt unter der Leitung der
Kriminalinspektion Mayen eine überörtlich agierende Ermittlungsgruppe
zur schwerpunktmäßigen Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität
eingerichtet.

Vermögens- und Fälschungsdelikte 580 (595) Vermögens- und
Fälschungsdelikte kamen bei der PI Mayen zur Anzeige. 407 (446)
dieser Fälle zählten zum klassischen Betrug. 203 (176) dieser Fälle
sind in der Sparte "Warenkredit- und Leistungsbetrug" angesiedelt.
Dies sind typischer Weise die Delikte, die sich meist rund um
Internethandel drehen. Der Käufer / der Ersteigerer zahlt nach Erhalt
der Ware nicht oder Verkäufer / Anbieter liefert nach Erhalt des
Verkaufs- / Versteigerungserlöses nicht. Eine Vielzahl dieser Delikte
braucht auf Opferseite leichtgläubige, dem immer günstigeren Angebot
hinterherjagende, Menschen. Sogenannte Fake-Shops, die nicht
existente Waren zu unschlagbaren Preisen anbieten, schaffen es immer
wieder Kunden zu unüberlegten Zahlungen zu veranlassen, die denken
ein echtes "Schnäppchen" machen zu können. 58-mal (53) wollten
Straftäter in 2018 an Tankstellen nicht bezahlen und lösten damit
Ermittlungsverfahren wegen Tankbetruges aus.

Sonstige Straftatbestände "Widerstand und tätlicher Angriff gegen
die Staatsgewalt" wurde in Einsatzlagen handelnden Polizeikräften im
Bereich der PI Mayen in 2018 - 22-mal (17) entgegengebracht. Es ist
zu beobachten, dass es hier zu einem Anstieg von Gewalt gegen
Einsatzkräfte gekommen ist. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf
die landesweite Kampagne

https://www.polizei.rlp.de/de/service/aktuelles/immerda/

59 Straftaten des Hausfriedensbruchs, 24 Brandstiftungen - auch
fahrlässige -, 227 (220) Beleidigungen und 341 (400)
Sachbeschädigungen (SB), davon 153 (152) SB an Kfz, 105 (120) auf
Straßen und Plätzen, meist öffentliche Einrichtungen, sowie auch 8
vorgetäuschte Straftaten mussten aufgenommen und bearbeitet werden.

Betäubungsmittelkriminalität (BTM) 148 (169) Verfahren mussten
allein durch die Schutzpolizei bearbeitet werden. Hierin sind
insbesondere Verfahren aus bekanntgewordenem Besitz von
Betäubungsmittel zur Anzeige gebracht. Cannabis und Amfetamin sind
die am häufigsten auffallenden Betäubungsmittel.

Computerkriminalität Verändern oder Ausspähens von Daten,
Computerbetrug, Scheckkartenmissbrauch und Betrug mittels
rechtswidrig erlangter Daten kamen 40-mal zur Anzeige.

Straßenkriminalität Mit 529 (549) Ermittlungen im Bereich der
Straßenkriminalität gab es einen leichten Rückgang gegenüber dem Jahr
2017. Diese Delikte, wie Sachbeschädigung auf öffentlichen Wegen,
Straßen und Plätzen, Körperverletzungen und weitere Taten im
öffentlichen Raum, die in der Öffentlichkeit verübt werden, bilden
mit nun 15,56 % aller Straftaten einen Schwerpunkt der polizeilichen
Ermittlungs- und Präventionsarbeit. Insgesamt liegt hier die
Aufklärungsquote (AQ) bei 28,5 %. 159 (130) Tatverdächtige konnten
ermittelt werden. Eine Vielzahl dieser Taten geschieht im Schutze der
Dunkelheit oder im Verlauf von öffentlichen Veranstaltungen und
Volksfesten.

Zur Aufklärung der allgemeinen Straßenkriminalität wird dem Slogan

"Bürger und Polizei wir brauchen uns"

eine ganz besondere Bedeutung zugemessen. Nur im gegenseitigen
vertrauensvollen Miteinander kann ein sozialadäquates Zusammenleben
erreicht und gefestigt werden. Kein Bürger muss sich selber in Gefahr
bringen, sollte sich aber nicht scheuen Beobachtungen, die im
Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten stehen könnten, der
Polizei mitzuteilen. Jeder kann irgendwann im Leben Opfer einer
Straftat werden und

"Wer nichts tut macht mit"

sollte deshalb keinen Platz in unserer Gemeinschaft haben.

Eine Vielfalt von Tipps, Beratungs- und Hilfsangeboten können
durch Nachfrage bei der Polizeiinspektion Mayen zu unterschiedlichen
Themen der Vermeidung und Bekämpfung von Straftaten erlangt werden.
Ein umfassendes Angebot der polizeilichen Prävention bietet auch der
Internetauftritt der polizeilichen Beratung,
http://www.polizei-beratung.de/.

Mit freundlichen Grüßen

-Marita Hück- Polizeiinspektion Mayen




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Mayen
Marita Hück
Telefon: 02651-801-270
www.polizei.rlp.de/pd.mayen

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Datum: 27.03.2019 - 10:41 Uhr
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