Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am 30.03.2019, gegen 14:50 Uhr, fiel einer
Polizeistreife in Bergen ein PKW aus Hamburg auf. Der Wagen fuhr auf
der B3 in Richtung Celle. Auf dem Rücksitz kletterte ein nicht
gesichertes Kleinkind herum. Bei einer anschließenden Kontrolle wurde
festgestellt, dass für den 4-jährigen Jungen kein geeigneter
Kindersitz vorhanden war, der Sicherheitsgurt war nicht angelegt
worden. Bei dem Fahrzeugführer handelte es sich um einen 31-jährigen
Syrer. Dieser konnte keinen Führerschein vorlegen. Ermittlungen
ergaben, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Auch sein
Beifahrer, ein 51-jähriger Türke, war nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis. Der Beifahrer war bereits von der Staatsanwaltschaft
Hamburg zur Fahndung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben.
Den Männern wurde die Weiterfahrt untersagt. Zu guter Letzt gaben
beide Personen an, dass sie nur noch 35 km hätten fahren müssen. Sie
waren auf dem Weg nach Celle, um dort ein Auto zu kaufen, welches sie
nach Hamburg verbringen wollten. Neben dem Bußgeldbescheid wegen des
nicht gesicherten Kindes erhält der Fahrer des PKW auch noch ein
Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Rückfragen bitte an:
Polizeikommissariat Bergen
Tel. 05051/471660
Original-Content von: Polizeiinspektion Celle, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
So., 30.03.2018, 20.50 Uhr">
Datum: 31.03.2019 - 08:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2105709
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-CE
Stadt:
Bergen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahren ohne Fahrerlaubnis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Celle (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).