Betzdorf - Verletzung des Briefgeheimnisses
(ots) - Bei der Polizei Betzdorf wurde Anzeige wegen
Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterschlagung erstattet.
Unbekannte Täter hatten Kondolenzbriefe geöffnet und Bargeld
entwendet. In diesem Zusammenhang rät die Polizei Betzdorf dringend
davon ab, Bargeld in Briefen zu versenden. Insbesondere Couverts, die
den Anlass des Versandes schon äußerlich erkennen lassen, sollten vor
dem Versand in einen neutralen Umschlag gepackt werden. So kann
wenigstens der äußerliche Anreiz gemindert werden, den Brief zu
öffnen und Bargeld zu suchen. Der Versand von Bargeld in Briefen ist
meistens nicht versichert. Der Versanddienstleister wird in der Regel
die Erstattung des Verlustes berechtigterweise ablehnen. Weitere
Beratungsangebote finden sie unter polizei-Beratung.de.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Betzdorf
Telefon: 02741/9260
www.polizei.rlp.de/pd.neuwied
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Datum: 01.04.2019 - 11:13 Uhr
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