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Aprilscherz: Verkehrsteilnehmer brauchen keine Bambusröhrchen im Auto

ID: 2106882

(ots) -
Lange hatte es nicht gedauert, bis die ersten Leser Bescheid
wussten. Der Facebook-Post der Kreispolizeibehörde Paderborn über
Bambusröhrchen, die jeder Verkehrsteilnehmer im Kreisgebiet mit sich
führen müsse, falls es zu einer Alkoholkontrolle käme, war natürlich
ein Aprilscherz. Allerdings mit einer ernsten Botschaft, denn es ging
letztendlich um Ausrüstungs- und Umweltvorschriften rund um das Auto.
Der Idee zum Aprilscherz lag die Entscheidung des Europäischen
Parlaments zugrunde, künftig auf Einwegplastik zu verzichten. Aus
hygienischen Gründen wird auch bei der Polizei ein
Plastik-Einweg-Mundstück als Aufsatz für das Alkoholmessgerät
eingesetzt. Wenn stattdessen jeder Verkehrsteilnehmer sein
Bambusröhrchen neben dem Warndreieck, der Warnweste und dem
Verbandssetz im Fahrzeug mit sich führen müsste, wäre die
Kreispolizeibehörde Paderborn das "Umwelt"-Problem los.

Bei allem Humor, der in der Meldung steckt, sie hat auch einen
ernsten Hintergrund. Nach wie vor gehören ein Warndreieck, eine
Warnweste und ein Verbandsset zur unverzichtbaren Ausstattung eines
Autos. Denn, wer eine Panne hat braucht ein Warndreieck und eine
Warnweste, um die Gefahrenstelle und sich selbst zu schützen, damit
kein Unfall passiert. Im Falle eines Verkehrsunfalls sind Dreieck und
Weste ebenfalls zwingend einzusetzen. Falls nur ein kleiner
Blechschaden Folge des Unfalls ist, sollte die Straße sofort von den
unfallbeteiligten Autos geräumt werden! Sind Personen verletzt, wird
das vorgeschriebene Erste-Hilfe-Material benötigt. Tipp:
Verfallsdatum beachten und nötigenfalls austauschen! Falls die
Erinnerungen an den Erste-Hilfe-Kurs verblasst sind, hilft eine
Wiederholung. Mit Rettungsaufgaben betreute Institutionen bieten
laufend Kurse an.

Fehlen Warndreieck, Erste-Hilfe-Material oder Warnweste bei einer




Verkehrskontrolle sind 15 Euro Verwarngeld zu zahlen. Für Lkw- und
Busfahrer gelten noch weitere Vorschriften, zum Beispiel über
Feuerlöscher oder Unterlegkeile. Es kann also nicht schaden, jetzt
zum 1. April zu prüfen, ob die genannten Dinge vorhanden sind und den
Vorschriften entsprechen. Neben geltenden Umweltschutzgesetzen
beinhaltet auch die Straßenverkehrsordnung Bestimmungen zum Schutz
der Umwelt. So können unnützer Lärm, vermeidbare Abgasbelästigungen
oder unnützes Hin- und Herfahren mit 10 bis 20 Euro Verwarngeld
geahndet werden.

Wer den Inhalt seines Auto-Aschenbechers am Straßenrand entleert
oder die Tüte vom Schnellimbiss aus dem Autofenster wirft, begeht ein
Umweltdelikt. Es handelt sich um Abfälle, für die es
Entsorgungsvorschriften gibt. Werden diese nicht beachtet, können
Verstöße mit Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden. Laut dem
Bußgeldkatalog Umwelt NRW werden für "Gegenstände unbedeutender Art",
also Kippen, Pappteller etc., Bußgelder von 20 bis 80 Euro fällig.
Wer sein Altöl oder seine Reifen am Wegesrand entsorgt, ist mit 80
bis 200 Euro dabei. Bei Altöl und der Nähe eines Gewässers liegt eine
Straftat vor und es wird Strafanzeige erstattet.

Bis zur Auflösung des Aprilscherzes gegen 15 Uhr hatte die
Kreispolizeibehörde Paderborn mit dem Post rund 10.000 Nutzer auf
Facebook erreicht und über 4.000 Interaktionen erzielt. Über 40
Personen teilten den Post, 107 kommentierten.




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Datum: 01.04.2019 - 14:52 Uhr
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