Südamerikanische Lebenskünstler mit abgelaufenen und gefälschten Papieren unterwegs
(ots) - Mit einer vollkommen unrealistischen
Geschichte wartete ein argentinischer Staatsbürger gestern bei einer
Kontrolle eines Fernbusses am Hauptbahnhof Rostock gegenüber den
Beamten der Bundespolizei auf.
Zunächst übergab er den Beamten bei seiner Kontrolle eine
spanische Identitätskarte als Nachweis für seine Personalien. Schnell
erkannten die Polizisten, dass die im Lichtbild abgebildete Person
nicht mit der ihnen gegenüberstehenden übereinstimmt. Eine
Überprüfung im Schengener Fahndungssystem ergab dann auch, dass die
ID-Karte von den spanischen Behörden wegen Diebstahls ausgeschrieben
war. Zu den Personendaten der ID-Karte konnte der junge Mann auch
kaum Angaben machen. Außerdem konnte ein spanischer Führerschein
aufgefunden werden, der offensichtlich eine Totalfälschung ist. Zur
Klärung seines Aufenthaltsstatus wurde er mit zur Dienstelle
genommen. Hier erzählte er den Beamten zunächst eine nicht
glaubwürdige Geschichte. Er gab an seit ca. zwei Jahren in Spanien zu
leben und dort Lehramt zu studieren. Die Adresse der Universität und
Namen von Lehrkräften sowie Kommilitonen kannte er nicht. Dokumente
habe er nicht, da er sie verloren habe. Als Reisegrund gab er an,
dass er zu seiner Unterhaltung umherreisen wolle. Als ihm deutlich
gemacht wurde, dass ihm diese Geschichte nicht abgenommen wird, kam
er mit der Wahrheit heraus. Den Ausweis hat er für 100,- Euro
erworben, er ist Argentinier und hat Argentinien wegen persönlicher
Probleme verlassen. In Spanien wollte er sein Leben neu regeln.
Seinen Lebensunterhalt hat er sich als Straßenverkäufer für
Modeschmuck, Kinderspielzeug und ähnlichen verdient.
Die europäische Rundreise wollte er zusammen mit einem
chilenischen Kumpel machen, mit dem er zusammen als Straßenverkäufer
tätig war. Auch dieser war den Beamten der Bundespolizei aufgefallen,
da dieser lediglich einen abgelaufenen chilenischen Reisepass
vorlegen konnte und keinen gültigen Aufenthaltstitel für das
Schengen-Gebiet besaß.
Nun dürfte die Reise vorerst beendet sein und die beiden Männer
müssen sich einen Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Aufenthaltsgesetz und der Argentinier zusätzlich wegen
Ausweismissbrauch stellen.
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
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Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
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-
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Datum: 03.04.2019 - 09:22 Uhr
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