Nr.: 0240 --Polizei beschlagnahmt Autos nach mutmaßlichem Rennen--
(ots) -
-
Ort: Bremen-Neustadt, Neuenlander Straße
Zeit: 05.04.19, 00.15 Uhr
Zwei 19 und 23 Jahre alte Männer beteiligten sich in der Nacht von
Donnerstag auf Freitag in der Neustadt an einem verbotenen
Kraftfahrzeugrennen. Die Polizei Bremen beschlagnahmte die Autos und
die Führerscheine der Beteiligten.
Ein Anrufer meldete der Polizei kurz nach Mitternacht zwei Autos,
die sich in der Neuenlander Straße ein Rennen lieferten. Das
Startsignal wurde durch einen weiteren Mann gegeben, der mit einer
Taschenlampe vor den beiden Wagen gestanden haben soll. Einsatzkräfte
trafen schnell ein und stellten die mutmaßlichen Beteiligten auf
einem Tankstellengelände an der Neuenlander Straße. Die beiden Autos
der Marke Mercedes wurden beschlagnahmt und abgeschleppt. Die
Ermittler zogen außerdem die Führerscheine der 19 und 23-Jährigen
ein. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Zeugen werden geben, sich mit der Verkehrsbereitschaft unter
(0421) 36214850 in Verbindung zu setzen.
Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ist seit 2017 eine Straftat und
kann mit Freiheitsstrafen zwischen zwei und zehn Jahren bestraft
werden.
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de
Original-Content von: Polizei Bremen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.04.2019 - 09:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2109498
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HB
Stadt:
Bremen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nr.: 0240 --Polizei beschlagnahmt Autos nach mutmaßlichem Rennen--"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bremen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).