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Zugbegleiterin nach Fahrtausschluss mit bespuckt

ID: 2109694

(ots) - In den heutigen frühen Morgenstunden (ca. 05:30
Uhr) wurde die Zugbegleiterin des RE 13941 von Schwerin nach
Ludwigslust bespuckt und bedroht.

Nachdem der Zug den Hauptbahnhof Schwerin verlassen hatte, traf
die Zugbegleiterin auf drei Männer, die zusammen im Zugabteil saßen
und Bier tranken. Einen Fahrausweis konnten sie nicht vorlegen. Geld
für eine Fahrpreisnacherhebung hatten sie auch nicht und sie sagten,
sie möge doch einfach so einen Zettel ausfüllen.

Nach Erläuterung, dass dies nicht ohne weiteres möglich ist,
wurden die drei Männer aufgefordert den Zug beim nächsten Halt in
Schwerin-Süd zu verlassen. Als sich die Zugbegleiterin daraufhin von
den Männern abwandte, bemerkte sie, dass ihr offensichtlich Bier über
den Rücken gegossen wurde. Daraufhin forderte sie die Männer nochmals
auf den Zug zu verlassen. Einer der Männer soll ihr mit massiver
Gewaltanwendung gedroht haben, wenn sie sich nicht "verpisse".

Als dann die Männer den Zug in Schwerin-Süd verlassen wollten,
drehte sich einer der Männer plötzlich um und spuckte seinen mit Bier
sowie Speichel gefüllten Inhalt des Mundes ins Gesicht der
Zugbegleiterin. Kurz darauf setzte der Zug seine Fahrt fort. Die
Zugbegleiterin begab sich zum Triebfahrzeugführer und sie
verständigten die Beamten des Bundespolizeireviers Schwerin. Diese
konnten anhand der Täterbeschreibungen kurze Zeit später zwei der
Männer am Straßenbahnhaltepunkt Schwerin-Wüstermark antreffen. Ein
weiterer Tatverdächtiger konnte am Hauptbahnhof Schwerin ermittelt
werden. Bei den vorläufig Festgenommenen handelte es sich um ein
Brüderpaar im Alter von 32 und 33 Jahren aus Hagenow sowie einem
24-Jährigen. Einer von dem Brüderpaar stellte sich als vermeintlicher
Haupttäter heraus. Weiterhin konnten die Beamten ermitteln, dass die
Brüder von der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen einer Straftat des




besonders schweren Diebstahls zur Ermittlung des Wohnortes
ausgeschrieben waren und bei einem des Brüderpaares ein
Führungsaufsichtsbeschluss zum Verbot des Konsumierens alkoholischer
Getränke vorlag.

Nun kommen zu dem bereits vorhandenen Straftatenregister der Täter
noch Ermittlungsverfahren u. a. wegen Körperverletzung, Erschleichen
von Leistungen und eines Verstoßes gegen Weisungen während der
Führungsaufsicht hinzu.

Die Zugbegleiterin brach nach Ankunft des Zuges in Ludwigslust
ihren Dienst ab.




Rückfragen bitte an:

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Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
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Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
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Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

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Datum: 05.04.2019 - 11:39 Uhr
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