Häusliche Gewalt: Bonner Polizei sprach mehrere Wohnungsbetretungsverbote aus
(ots) - Am Samstag, 06.04.2019,wurden Beamte der Bonner
Polizei zu drei Einsätzen wegen häuslicher Gewalt gerufen. Gegen
01:30 Uhr hatte in Bonn-Beuel eine 25-Jährige Frau versucht, ihren
Ehmann durch Schlagen und Kratzen zu verletzen. Als sie anschließend
in der Wohnung randalierte, rief der Mann die Polizei. Die Beamten
nahmen die stark alkoholisierte Frau, ein Alko-Test hatte einen Wert
von 1,6 Promille ergeben, mit ins Polizeipräsidium. Nach der Nacht im
Polizeigewahrsam wurde ihr ein zehntägiges Wohnungsbetretungsverbot
ausgesprochen. Dies erhielt auch ein 36-jähriger Mann aus dem
Stadtbezirk Hardtberg. Er hatte am Samstagabend gegen 21 Uhr seine
Frau bei einer Auseinandersetzung leicht verletzt. Beamte der
Polizeiwache Duisdorf eilten der Ehefrau zur Hilfe, wiesen den Mann
aus der Wohnung und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen
Körperverletzung ein. Eine Stunde später wurde die Polizei nach Bad
Godesberg gerufen. Dort, so der Ermittlungsstand, hatte ein
49-Jähriger seine Ehefrau getreten. Auch er wurde der Wohnung
verwiesen und darf die gemeinsame Wohnung nun für die Dauer von 10
Tagen nicht mehr betreten.
Das zehntägige Rückkehrverbot bei einer polizeilichen
Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und
Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die
Betroffenen wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre
Rechte hingewiesen. Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter
geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden
Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeus
liche-gewalt-und-polizeiliches-handeln
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Datum: 08.04.2019 - 09:15 Uhr
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