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Jahrespressemitteilung



Hauptzollamt Frankfurt am Main

ID: 2111272

(ots) -
- Jahresergebnisse 2018 -

Steuererhebung - für Deutschland und Europa Durch die Erhebung von
nationalen Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer, Zöllen und
sonstigen Abgaben nahm das Hauptzollamt Frankfurt am Main im
vergangenen Jahr rund 6,56 Milliarden Euro ein. Dies ist eine
Steigerung von 8,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Darunter waren
z.B. rund 4,9 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer, 219 Millionen Euro
Zoll, 78 Millionen Euro Biersteuer, 367 Millionen Euro Stromsteuer
sowie 757 Millionen Euro Luftverkehrsteuer. Die Gesamteinnahmen
unserer Dienststelle machen 4,6 Prozent der bundesweiten Einnahmen
des Zolls aus.

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Unser
Einsatz hilft, faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und
reguläre Beschäftigung bei gerechter Bezahlung zu sichern. Das
Hauptzollamt Frankfurt am Main führte umfangreiche Prüfungen von
Geschäftunterlagen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bei 328
Arbeitgebern durch. Die Schadensumme im Rahmen der straf-und
bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf 24,2 Millionen Euro.
1.154 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen und 353
eingeleitet. Die Summe der festgesetzten Geldbußen, Verwarnungsgelder
und Einziehungen beläuft sich auf 109.282,73 Euro. 197
Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wurden eingeleitet, 516
Verfahren abgeschlossen. Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen
beträgt insgesamt 59 Monate, teilweise zur Bewährung ausgesetzt.
Darüber hinaus wurden im November 2018 die fünf Haupttäter aus dem
Ermittlungskomplex der Besonderen Aufbauorganisation "Perle" im Jahr
2016 zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bis zu vier
Jahren und neun Monaten ohne Anrechnung der Untersuchungshaft
verurteilt. Der Sozialversicherungs- und Steuerschaden belief sich




hier auf 10 Millionen Euro.

Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität Bei 5.131 Aufgriffen im
Post, -Fracht-, und Reiseverkehr wurden insgesamt 7.006 Kilogramm
Drogen aus dem Verkehr gezogen. Darunter waren: 4.791 Kilogramm Khat,
139 Kilogramm Kokain, 292 Kilogramm synthetische Drogen (z.B.
Amphetamin, Ecstasy) 36 Kilogramm Heroin, 5 Kilogramm Haschisch, 8
Kilogramm Marihuana, sowie 1.735 Kilogramm sonstige Rauschgifte
(betäubungsmittelhaltige Arzneimittel, Grundstoffe zur
Drogenherstellung).

83 Drogenkuriere wurden vorläufig festgenommen. Darunter waren 13
Personen, die als sog. "Schlucker" identifiziert wurden, d.h. sie
hatten das Rauschgift im Körper transportiert.

Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie Die Marken- und
Produktpiraterie ist ein Hemmschuh für fairen Wettbewerb und neue
Arbeitsplätze. Der Zoll hilft mit, im Interesse von Wirtschaft und
Verbrauchern für fairen Wettbewerb zu sorgen. Beim Hauptzollamt
Frankfurt am Main wurden 9.155 Grenzbeschlagnahmeverfahren eröffnet.
Die 521.911 Plagiate hatten einen Warenwert von rund 25,7 Millionen
Euro. Sie wurden zu 85 Prozent aus China eingeführt. Es gab auch 539
Fälle mit 39.979 gefälschten Tabletten und Ampullen. Weitere
Herkunftsländer der Plagiate waren Hongkong, Vereinigte Arabische
Emirate, Singapur und USA. Die Bandbreite reichte von Uhren und
Kleidung, Taschen, Sonnenbrillen, Mobiltelefonen über Spielzeug bis
hin zu Computerzubehör.

Barmittelkontrollen Europaweit sind Drittlandsreisende
verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in
die bzw. aus der Europäischen Union anzumelden. In 4.843 Fällen
meldeten Reisende ihre Barmittel mit rund 173 Millionen Euro legal
an. 1.313 mal wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt,
mit rund 25,6 Millionen Euro. In 77 Fällen wurde ein
Clearingverfahren eingeleitet.

Artenschutz Großes Thema des Zolls ist auch der Beitrag zur
Erhaltung der Artenvielfalt. Im Jahr 2018 kam es beim Hauptzollamt
Frankfurt am Main zu 710 Sicherstellungen mit 21.423 artengeschützten
Einzelexemplaren. Darunter waren 461 lebende Tiere und 300 lebende
Pflanzen, sowie 20.662 Erzeugnisse aus artengeschützten Tieren und
Pflanzen. Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
können Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur
Folge haben.

Beachtung des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des
Anti-Doping-Gesetzes Die Einfuhr von Arzneimitteln aus Drittländern
durch Privatpersonen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Auch
hier wirkt der Zoll bei der Überwachung mit. Bei 19.319 Aufgriffen
wurden 1.476.207 Tabletten und Ampullen wegen eines Verstoßes gegen
das Arzneimittelgesetz sichergestellt, meistens im Postverkehr.
Herkunftsländer waren überwiegend USA, Singapur und Indien. Die
Bandbreite zog sich von Schmerzmitteln, Anti-Baby-Pillen und
Antidepressiva bis hin zu potenzsteigernden Präparaten. Häufig waren
auch Fälschungen darunter, meistens Potenzmittel aus Indien. Diese
gefälschten Medikamente können Gefahren für die Gesundheit bergen, da
sie illegal und ohne jegliche Sicherheitsstandards produziert werden.

Das Anti-Doping-Gesetz dient der Bekämpfung des Dopings im Sport.
Mit ihm sollen Gesundheit, Fairness und Chancengleichheit für
Athleten gesichert und die Integrität des Sports gefördert werden. Im
Jahr 2018 wurden bei 374 Aufgriffen insgesamt - überwiegend im
Postverkehr - 117.525 Tabletten und Ampullen sichergestellt. Die
Dopingpräparate stammten überwiegend aus Lettland, Indien, Singapur
und USA.

Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften Auch andere
Warengruppen können Risiken bergen, wenn sie nicht auf ihre
Ungefährlichkeit hin geprüft sind. So kam es zum Schutz der
Verbraucher bei 26.688 Aufgriffen zur Sicherstellung von 490.490
Waren. Darunter waren Schusspfeile für Bögen, KfZ-Scheinwerfer,
Drohnen, Laserpointer, Hautbehandlungsgeräte und Fitnessarmbänder.
Diese hatten ihren Ursprung meistens in China und Taiwan. Bei der
durch den Zoll angeregten Prüfung durch die jeweils zuständigen
Überwachungsbehörden wurden sie als unsichere Erzeugnisse eingestuft
und dem Wirtschaftskreislauf entzogen.

Schutz der öffentlichen Ordnung Der Schutz der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist ebenfalls im Fokus des
Zolls: So bekämpfen wir z.B. die Einfuhr von Schriften, Ton und
Bildträgern, Abbildungen und Darstellungen mit verfassungswidrigem
Inhalt. In 28 Fällen stellten wir 237 verdächtige Objekte sicher. Zu
nennen sind hier gewaltverherrlichende Abzeichen, Uniformjacken,
Fahnen, Plakate, Magazine und Ähnliches. Herkunftsländer waren
überwiegend Australien, USA, Brasilien, China, Hongkong, Russland,
Schweiz, Ukraine.

Verfolgung von Zolldelikten Die Nichteinhaltung von
Zollvorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders
im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie z.B. Nicht- oder
Falschanmeldung durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
geahndet werden. 1.225 Steuerstrafverfahren gegen Reisende wurden
eingeleitet, ein Steuerschaden von 1,2 Millionen Euro verhindert.
3.880 Steuerstrafverfahren wurden im Jahr 2018 erledigt, 1.282
Bußgelder festgesetzt, die sich auf die Nichtanmeldung von Barmitteln
im Reiseverkehr bezogen. Daraus resultierte eine Bußgeldsumme von 3,8
Millionen Euro. 13.843 Fälle von Zuwiderhandlungen konnten mit der
Festsetzung eines Zuschlages geahndet werden. Auffällig war eine
Häufung von Nichtanmeldung von Zigaretten im Reiseverkehr, meistens
mit gewerblichem Hintergrund. Insgesamt wurden 50 Schmuggelfälle
aufgedeckt, mit insgesamt ca. 1,3 Millionen Zigaretten sowie 584
Kilogramm Tabak. Der hier verhinderte Gesamtsteuerschaden betrug
357.288 Euro.

Zusatzinformation: Berufs- und Karrierechancen

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem Audit "Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Wir bieten
Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.

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Datum: 08.04.2019 - 12:00 Uhr
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