Junger Mann geht in Freizeitarrest
(ots) - Am Samstagnachmittag wurde ein 19Jähriger am
Hauptbahnhof Trier von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass der
junge Mann einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung offen hatte. Der
19Jährige war im Mai 2018 wegen Körperverletzung vom Amtsgericht
Trier verurteilt worden. Den zu verbüßenden Freizeitarrest in der
Jugendarrestanstalt in Lebach hatte er nicht angetreten und wurde
daraufhin im Oktober 2018 vom Amtsgericht Lebach zur Fahndung
ausgeschrieben. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sorgten
die Bundespolizisten dafür, dass der Verurteilte seinen
Freizeitarrest in Lebach antreten konnte.
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Bettina Kirsch
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Datum: 09.04.2019 - 11:58 Uhr
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