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Minister Seehofer und Caffier unterzeichnen Vereinbarung zur

effektiveren Gestaltung der Asylverfahren zwischen Bund und Land

ID: 2112616

(ots) -
Bundesinnenminister Horst Seehofer und der Minister für Inneres
und Europa Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier haben heute in
Berlin eine Vereinbarung zur effektiveren Gestaltung der
Asylverfahren unterzeichnet. Ende letzten Jahres waren die Gespräche
dazu zwischen Bund und Land aufgenommen worden.

Der Grundgedanke, alle Akteure des Asylverfahrens zu vernetzen,
wird in Mecklenburg-Vorpommern bereits praktiziert. Mit seiner
Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf Horst und deren Außenstelle in
Stern Buchholz hat das Land eine Einrichtung, die schon jetzt
weitgehend die Kriterien für die im Koalitionsvertrag des Bundes
beschriebenen Einrichtungen erfüllt. Unter anderem verbleiben
Personen aus sicheren Herkunftsländern bis zum Abschluss ihres
Asylverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung, vergleichbar wird in
den sogenannten Dublin-Fällen verfahren.

Auf der Innenministerkonferenz Ende November 2018 hatte das
Bundesinnenministerium ausdrücklich zugesagt, Länder mit
funktionsähnlichen Einrichtungen zu unterstützen, um Asylverfahren
insgesamt noch effektiver zu gestalten.

"Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, unsere bestehende
Erstaufnahmeeinrichtung in Kooperation mit dem Bund
weiterzuentwickeln, ohne ihren Namen zu ändern oder bereits gut
eingespielte Abläufe von Grund auf umzugestalten", sagte
Innenminister Caffier. "Für den Zeitraum von eineinhalb Jahren führen
wir eine Pilotierung durch und starten gleichzeitig eine
Evaluierungsphase. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeuten die
vereinbarten Punkte eine erheblich Entlastung durch den Bund."

Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Schnelle und gründliche
Asylverfahren sind wichtige Kernanliegen unserer Migrationspolitik.
Die heute gezeichnete Vereinbarung verfolgt das Ziel, Asylverfahren
in Mecklenburg-Vorpommern noch effektiver zu gestalten. Es ist ein




hervorragendes Beispiel guter Zusammenarbeit zwischen Bund und Land.
Die Vereinbarung zeigt, wie sich die Ziele des Bundes und des
jeweiligen Landes auch mit Blick auf die Besonderheiten vor Ort in
Einklang bringen lassen."

Die durch das Land angebotenen Beratungen werden um Angebote des
Bundes erweitert. So wird ab jetzt eine frühzeitige
Asylverfahrensberatung bereitgehalten. Für die Asylbewerberinnen und
Asylbewerber bringt dies frühzeitige Transparenz über das gesamte
Verfahren und Kenntnisse über die Perspektiven des eigenen
Asylverfahrens. Der Bund unterstützt das Land darüber hinaus bei der
Passersatzpapierbeschaffung, das kann das gesamte Asylverfahren
beschleunigen. Der Bund unterstützt außerdem die Rücküberstellung von
Personen in andere europäische Mitgliedsstaaten zur dortigen
Durchführung des Asylverfahrens (sogenannte Dublin-Fälle). Diese
machen rund 60 bis 70% der in der Erstaufnahmeeinrichtung ankommenden
Personen aus. Durch ergänzende technische Instrumente innerhalb der
Aufnahmestrecke des Landes in der Erstaufnahmeeinrichtung wird die
frühzeitige Identitätsprüfung verbessert. "Die Klärung der Identität
ist nicht nur für das gesamte asyl- und aufenthaltsrechtliche
Verfahren, sondern auch aus Sicherheitsgesichtspunkten von großer
Bedeutung", betonte Minister Caffier.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 09.04.2019 - 16:38 Uhr
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