Mit Promille auf dem Zweirad
(ots) - Zwei Verkehrssünder, die alkoholisiert mit
zweirädrigen Gefährten unterwegs waren, ertappte die Polizei gestern
Abend im Landkreis Gotha.
In der Triftstraße in Tambach-Dietharz wurde gegen 22:45 Uhr ein
52-Jähriger auf dem Elektro-Roller angehalten. Der Mann war stark
alkoholisiert, ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,38
Promille. Zudem konnte der Mann keinen Führerschein vorweisen,
versichert war sein Mofa ebenfalls nicht. In einem Klinikum wurde
eine Blutentnahme durchgeführt, die Weiterfahrt wurde untersagt.
In der Rosa-Luxemburg-Straße in Gotha wurde gegen 22:30 Uhr ein
Radfahrer gestoppt und eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Der
41-Jährige wirkte alkoholisiert und zeigte starke
Stimmungsschwankungen. Einen Alkoholtest verweigerte der Mann.
Daraufhin verbrachten ihn die Beamten zur Blutentnahme in ein
Krankenhaus. Weil der 41-Jährige den Arzt anspuckte und sich renitent
verhielt, wurde er anschließend in Gewahrsam genommen. Hier führte er
einen Atemalkoholtest durch, der einen Wert von 1,71 Promille ergab.
Die Nacht musste der aggressive Mann auf der Polizei verbringen, in
den Morgenstunden wurde er wieder entlassen. (jk)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621/781503
E-Mail: presse.lpigth(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.04.2019 - 15:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2114081
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LPI-GTH
Stadt:
Landkreis Gotha
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mit Promille auf dem Zweirad"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landespolizeiinspektion Gotha (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).