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"Manuelle" Verkehrsregelung auf der Europa-Kreuzung

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(ots) - Derzeit wird die Lichtsignalanlage an der sog.
"Europa-Kreuzung" (Kreuzung Stielerstraße / Enckestraße) erneuert und
modernisiert. Im Zuge dessen ist es erforderlich, die Ampelanlage
temporär abzuschalten. Um die Leichtigkeit des Verkehrsflusses sowie
die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf der komplexen Kreuzung zu
gewährleisten, erfolgt die manuelle Verkehrsregelung durch die
Polizei. Hierbei ist den eingesetzten Beamten immer wieder
aufgefallen, dass kaum noch Verkehrsteilnehmer mit den Zeichen und
Weisungen der Polizei umgehen können. Diese sind jedoch klar und
eindeutig in § 36 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt und
haben stets Gültigkeit - vorrangig vor Ampelanlagen oder
Verkehrszeichen (§ 36 Absatz 1 StVO)! Beschrieben werden die Zeichen
und Weisungen der Polizei sowie die daraus folgenden Verhaltensweisen
im Absatz 2: Ein seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme
quer zur Fahrtrichtung bedeutet "Halt vor der Kreuzung". Hebt der
Polizist einen Arm, ist vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu
warten, die Verkehrsteilnehmer auf der Kreuzung haben diese zu
verlassen.

Als Faustregel gilt: "Siehst du des Schutzmanns Brust oder Rücken,
musste du auf die Bremse drücken! Siehst du seine Hosennaht, hast du
freie Fahrt!"

Die nächste "manuelle" Verkehrsregelung durch zwei Polizeibeamte
auf der Europa-Kreuzung erfolgt am 30.04.2019. (jk)




Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621/781503
E-Mail: presse.lpigth(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 12.04.2019 - 13:29 Uhr
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