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Mit getunten Roller gefahren - Fahrerlaubnisverstoß

ID: 2115551

(ots) - Northeim, B3, Westtangente, Samstag, 13.04.19,
23.35 Uhr

Northeim (schw) - Am Samstag, 23.35 Uhr befuhr ein 18-jähriger
Northeimer mit seinem Kleinkraftrad (Roller) und einem 16-jährigen
Sozius die B3 auf der Westtangente Richtung Berliner Allee. Aufgrund
der ungewöhnlich hohen Geschwindigkeit wurde der Kraftfahrzeugführer
sowie der Roller durch Beamte der Polizeiinspektion Northeim einer
Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der
18-jährige lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung ist. Für
den Roller, der aufgrund einer festgestellten Bauartveränderung
deutlich schneller, als für die Prüfbescheinigung erlaubten 25 km/h
fährt, ist diese jedoch nicht ausreichend. Somit ist der 18-jährige
nicht im Besitz der für den Roller erforderlichen Fahrerlaubnis. Zur
gerichtsverwertbaren Feststellung der tatsächlichen
Höchstgeschwindigkeit des Rollers wurde dieser sichergestellt. Der
18-jährige muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
verantworten.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Northeim
Pressestelle

Telefon: 05551/7005 200
Fax: 05551/7005 250
E-Mail: pressestelle(at)pi-nom.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 14.04.2019 - 13:15 Uhr
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