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Öffentlicher Straßenverkehr - Tabu für Elektro-Scooter

ID: 2116347

(ots) - Gegen
das Pflichtversicherungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz verstieß
am vergangenen Wochenende ein 28-Jähriger. In der Nacht zu Samstag
fuhr der Saalfelder in der Innenstadt mit einem sogenannten Elektro
Scooter, einem Roller mit Elektromotor. Während ihrer Streife wurden
Polizisten des Saalfelder Inspektionsdienstes auf das Gefährt und
seinen Fahrer aufmerksam. Sie beendeten die Fahrt des 28-Jährigen, da
sie feststellten, dass die Höchstgeschwindigkeit des Elektro Scooters
zu hoch war und der 28-Jährige dafür weder eine
Haftpflichtversicherung noch die entsprechende Fahrerlaubnis besaß.
Deswegen stellten die Beamten den Scooter sicher und schrieben die
Anzeige gegen den Mann. Ebenfalls mit einem Elektro Scooter, der
nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, fuhr ein
Jugendlicher in der vergangenen Woche in der Rudolstädter Oststraße
und wurde von der Polizei erwischt. Auch gegen den 15-Jährigen
erstatteten die Polizisten Anzeige. Aufgrund der wiederholten
Verstöße im Zusammenhang mit Elektro Scooter weist die Polizei darauf
hin, dass die Nutzung solcher Sportgeräte im öffentlichen
Verkehrsraum nicht erlaubt ist.




Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Saalfeld
Pressestelle
Telefon: 03671 56 1503
E-Mail: presse.lpi.saalfeld(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

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Datum: 15.04.2019 - 14:28 Uhr
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