Witten / 250 Jugendliche "vermüllen" den Hohenstein - Polizei beendet lautstarke Spontanparty
(ots) - In den späten Abendstunden des gestrigen 15. April
meldeten sich mehrere Wittener telefonisch bei der Polizei und
berichten von massiven Ruhestörungen im Bereich des
Naherholungsgebiets Hohenstein.
Schon bei der Anfahrt zum Bergerdenkmal stellten die
Polizeibeamten gegen 23 Uhr an der Uferstraße nicht nur eine Vielzahl
von Jugendlichen fest, sondern auch diverse umgeworfene
Baustellenbegrenzungen.
Am Denkmal selbst hielten sich ca. 250 junge Personen auf, die
dort lautstark herumgrölten und Alkohol konsumierten. Darüber hinaus
wurden zwei Personen bei einer Schlägerei verletzt.
Mit hinzugezogenen Verstärkungskräften löste die Polizei die
Ansammlung auf und begleitete die abwandernden Menschengruppen in
Richtung Stadtpark / Innenstadt. Was blieb zurück? Ein durch
Trinkabfälle völlig vermüllter Hohenstein!
Nach ersten Ermittlungen sind hunderte Personen über ein
Schneeballsystem per "WhatsApp" eingeladen worden, sich dort zu einer
"Party" einzufinden. Wer letztlich den Anstoß dazu gab, steht bislang
noch nicht fest. Die Ermittlungen dauern an!
Rückfragen bitte an:
Polizei Bochum
Pressestelle
Volker Schütte
Telefon: 0234-909 1021
E-Mail: pressestelle.bochum(at)polizei.nrw.de
https://www.polizei.nrw.de/bochum/
Original-Content von: Polizei Bochum, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Trainings-Angebot für Senioren-Pedelec-Fahrer">
Datum: 16.04.2019 - 11:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2116832
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BO
Stadt:
Witten
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Witten / 250 Jugendliche "vermüllen" den Hohenstein - Polizei beendet lautstarke Spontanparty"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bochum (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).