Nienburg-Polizei nimmt 25.000 EUR Sicherheitsleistung
(ots) -
(BER)Am Dienstag, 09.04.19 kontrollierten Beamte der
Polizeiinspektion (PI) Nienburg/Schaumburg zwei rumänische
Kleinlastergespanne, beladen mit jeweils drei Neu-Pkw, auf der
Bundesstraße 6. Die Lkw waren unterwegs in Richtung Bremen und wurden
Am Rehhagen angehalten. Im Rahmen der ganzheitlichen Kontrolle der
Sozialvorschriften, Lenk - und Ruhezeiten sowie der Ladepapiere,
wurden auch die digitalen Fahrtschreiber der beiden Fahrzeuge
ausgelesen. Bei der anschließenden Auswertung der digitalen Daten
stellten die Beamten fest, dass die tatsächlich gefahrene Strecke
nicht mit der Strecke übereinstimmte, die in der Aufzeichnung
vorhanden war. Die Beamten waren mit ihrem zivilen Funkstreifenwagen
den Gespannen bereits einige Zeit gefolgt, so dass die Fahrtschreiber
die Lenkzeiten hätten aufzeichnen müssen. Das war aber nicht der
Fall, so dass der Verdacht einer Falschbedienung oder einer
Manipulation vorlag. Um genauere Erkenntnisse darüber zu erlangen,
wurde eine ansässige Fachwerkstatt aufgesucht. Nach umfangreichen
elektronischen Messungen erhärtete sich der Verdacht der
Manipulation, so dass der Getriebesensor, der den Fahrtschreiber mit
Impulsen füttert, ausgebaut und geöffnet wurde. Dabei stellte sich
heraus, dass unbekannte Techniker auf die üblicherweise im Sensor
verbaute Platine unzulässiger Weise eine weitere Platine gelötet
hatten, die bewirkte, dass die Stromzufuhr im Sensor unterbrochen und
mittels Fernbedienung so gesteuert wurde, dass der Fahrer beim
Betätigen der Fernbedienung den Fahrtenschreiber ausschalten konnte.
Das bedeutete, dass der Fahrer fahren konnte, obwohl im
Fahrtschreiber währenddessen Ruhezeit aufgezeichnet wurde. Diese Art
der Manipulation ist der Polizei hauptsächlich aus den
osteuropäischen Ländern bekannt. Damit kann ein Fahrer seine reine
Fahrtätigkeit erheblich erhöhen, ohne dass dieses auffällt. Damit
geht von dem Fahrer eine erhebliche Verkehrsgefahr, z.B. durch
Übermüdung, aus. Nach dem Ausbau und der Sicherstellung der beiden
Aufzeichnungsgeräten sowie der Sensoren wurde eine
Sicherheitsleistung gegen die Fahrer und den Unternehmer in Höhe von
insgesamt 25.000 EUR festgelegt. Nach der Zahlung wurden beide
Fahrzeuge wieder frei gegeben. "Auffällig bei diesem Sachverhalt war
für uns der Umstand, dass beide Fahrzeuge einer Firma gehörten und
beide Fahrzeuge gleichzeitig sowie gleichartig manipuliert wurden,"
kommentierten die beiden auf den Schwerlastverkehr spezialisierten
Beamten den Vorfall.
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Axel Bergmann
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Datum: 16.04.2019 - 11:26 Uhr
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